Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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V. Von den Spezial-Tax-Grundsätzen. 
. 1009. 
Bei der Aufnahme der Taxen kommen die Spezial-Tax-Grundsätze so 
in Anwendung, wie sie verfassungsmaͤßig festgesetzt sind, und die Genehmigung 
des vorgesetzten Königlichen Ministeriums erhalten haben. 
8. 110. 
Abaͤnderungen derseten sind zwar zulässsg, jedoch nur durch einen ver- 
fassungsmahbigen Beschluß der Generalversammlung unter Genehmigung des 
vorgesetzten Königlichen Ministeriums. 
Berlin, den 6. Juli 1840. 
  
D. vorstehenden „Revidirten Tarxordnung für die zu dem lendschastichen 
Kreditverein m Großherzogthum Posen gehörigen Güter“ ertheile ich auf be- 
sonderen Allerhöchsten Besehl und Kraft meines Amtes biermit die Geneh- 
migung. 
Berlin, den 3. Oktober 1840. 
— 
Der Minister des Innern und der Polizei. 
v. Rochow. 
 
	        
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