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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 22. *
(Ne. 2127.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Oktober 1810., womit der Tarif für die
Erhebung der Abgabe bei Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt geneh-
migt wird.
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Ich habe den mit Ihrem Berichte vom 5. v. M. eingereichten Tarif für die
Erhebung der bei Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt zu entrichtenden Ab-
gabe genehmigt und sende Ihnen denselben Behufs der Publikation durch die
Gesetzsammlung anbei vollzogen zurück.
Sanssouci, den 31. Oktober 1840.
Frtedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister, Grafen v. Alvensleben.
J1840. (o. a1v) Ggg Tarif,
(Uusgegeben zu Berlin ben 12. Dezember 1840.)