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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 19. ——
(Nr. 2355.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. Mai 1843., betreffend die Ernennung des
Präsidenten und der Mitglieder des Ober-Censurgerichts und die nähere
Bestimmung der Amtsdauer der Lezteren.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 8. d. M. und nach dessen
Vorschlage ernenne Ich hierdurch zum Präsidenten des nach der Verordnung
über die Organisation der Censurbehörden vom 23. Februar d. J. einzusetzen-
den Ober-Censurgerichts, den Wirklichen Geheimen Ober-Justizrath und Staats-
sekretair Bornemann, und zu Mitgliedern dieses Gerichts: I. aus dem Kreise
der zum höheren Richteramte qualistzirten Beamten: 1) den Geheimen Ober-
Justizrath Zettwach, 2) den Geheimen Ober-Tribunalsrath Decker, 3) den
Geheimen Ober-Justizrath Göschel, 4) den Geheimen Ober-Regierungsrath,
früheren Kammergerichtsrath, Mathis, 5) den Gebeimen Ober-Tribunalsrath
Ulrich, 6) den Geheimen Regierungsrarh, früheren Landgerichtsrath, Aulicke,
7) den Wirklichen Legarionsrath, früheren Kammergerichtsassessor, Grafen von
Schlieffen, und 8) den Kammergerichtsrath von Obstfelder; ll. aus den
Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften, den Geheimen Ober-Justizrath
Dr. Eichhorn, und III. aus den Mitgliedern der Universität zu Berlin den
ordentlichen Professor der Rechte Dr. von Lancizolle. Zugleich will Ich die
Vorschrift im g. 10. der angeführten Verordnung wegen der Amtedauer der
Mitglieder des Ober-Censurgerichts näher dahin bestimmen, daß von denjenigen
Mitgliedern, welche aus dem Kreise der zum höheren Richteramte qualifizirten
Beamten ernannt werden, alle drei Jahre die Hdlfte ausscheiden soll; diese wird
das erste Mal durch das Loos bestimmt; demndchst scheiden diesenigen Mitglie-
der aus, welche seit der letzten Ernennung sechs Jahre im Amte gewesen find;
die Ausscheidenden können sedoch auf's Neue ernannt werden. — Das Staats-
ministerium hat diesen Meinen Befehl durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 29. Mai 1843. "„ " *1
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
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Jabrgang 1833. (Nr. 2355.) 36
(Ausgegeben zu Berlin den 8. Juni 1843.)