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(Ar, 2360.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Mai 1843., wegen Ermäßigung der Hafen-
gelder und Schiffahrts-Abgaben von Schiffen von B Lasten Tragfähig-
keit oder weniger.
A.. Ihren Bericht vom 13. d. M. genehmige Ich, daß Schiffe von 25 La-
sten Tragsdhigkeit oder weniger, sfortan nur ein Drittheil von den nach-
stehend bezeichneten Abgaben bezahlen, ndmlich:
1) von den durch die Tarife vom 18. Oktober 1838. unter 1. und 2. für
die Hä#fen von Danzig und Neufahrwasser und von Pillau, so wie von
den durch die Tarife vom 24. Oktober 1840. für die Häsen von Stolpe-
münde, Rügenwaldermünde und Colbergermünde unter 1. und 2. und
von Swinemünde unter I. zu 1. und 2. vorgeschriebenen Hafengeldern;
2) von dem in dem Tarise zur Erhebung der Schiffahrtsabgaben in der
Stadt Königsberg vom 18. Oktober 1838. unter I. A. zu 1. und 2.
aufgeführten Pregelmündungsgelde;
3) von der nach dem Tarif vom 18. Oktober 1838. unter I. zu 1. und 2.
in der Stadt Elbing zu erhebenden allgemeinen Schiffahrtsab9gabe;
4) von den in dem ##ct vom 24. Oktober 1840. unter II. zu 1. und 2.
angeordneten Schiffahrtsabgaben für die Befahrung der Peene,
Swine und Divenow, so wie des großen und kleinen Haffs.
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 30. Mai 1843.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister v. Bodelschwingh.
(Nr. 2361.) Allerböchste Kabinetsorder vom 7. Juni 1843., die Vertretung der Kuckernese-
schen und Linkuhnenschen Deich-Sozietäten in Prozessen durch Depu-
tirte betreffend.
A. den Bericht des Staateministeriums vom 21. v. M. will Ich den, im.
6. 54. der Allgemeinen Strom-, Deich= und Uferordnung für Ostpreußen und
Litthauen vom 14. April 1806. angeordneten Deputationen der Kuckerneseschen
und Linkuhnenschen Deichsozietäten die Befugniß beilegen, dese Sozietäten in
Prozessen zu vertreten. iese Bestimmung ist durch die Gesetzsammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 7. Juni 1843.
Friedrich Wilhelm.
An das Staarsmimssterium.
(Nr. 2362.)