Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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S#.l 21. 22. des Gesellschafts-Statuts in Betreff der Dividendenscheine be- 
stimme ist. 
B. 
Von der Amortisation der Aktien. 
S. 11. 
Gegenstand derselben. 
Die zur Beschaffung des Baukapitals von 2,400,000 Thalern neu zu 
kreirenden, den Privat-Interessenten überlassenen 20,570 Stück Aktien werden 
durch allmählige Einlösung nach dem Nennwerthe von dem Staate erworben 
und außer Verkehr gesetzt. 
Zu diesem Zwecke werden von dem auf die Eröffnung der ganzen Bahn 
solgenden Jahre ab verwendet: 
1) aus dem Zinsbetrage, welcher in Gemaͤßheit des §. 7. sub 2. auf das 
vom Staate übernommene Siebentheil von 343,000 Rehlr. fällt, jähr- 
lich ein Betrag von 12,000 Rchlr.; 
2) die drei und ein halbprozentigen Zinsen der eingelöseten Aktien. 
Zu dieser Amortisation ist der Staat selbst dann verpflichtet, wenn die 
Bahn nicht einen Reinertrag von 31 Prozent gewähren sollte, michin von ihm 
nach der Bestimmung des §. 8. sub 2. zur Berichtigung der Zinsen guschuß 
geleistet werden müßte. 
S. 12. 
Ausloosung. 
Die auf gedachte Weise nach dem Nennwerthe jaͤhrlich einzuloͤsenden 
Aktien werden durch das Loos bestimmt. 
So weit die nach 8. 11. jaͤhrlich sich ergebende Summe nicht durch die 
Zahl 100 theilbar ist, wird der uͤberschießende Betrag zur naͤchsten Amortisation 
verwendet. 
8. 13. 
Verfahren. 
Die Ausloosung findet am 1. Juli jeden Jahres, zunaͤchst am 1. Juli 
des Jahres Statt, welches auf die Eroͤffnung der ganzen Bahn folgt. Sie 
geschieht in Gegenwart eines Koͤniglichen Kommissarius, zweier Mitglieder des 
Verwaltungsrathes und eines Notars, welcher das Protokoll uͤber die Ver- 
handlung fuͤhrt. 
S. 14. 
Oessentliche Bekanntmachung. 
Die ausgelooseten Aktiennummern werden durch dreimalige Insertion in 
die §. 23. des Gesellschafts-Statuts bezeichneten Zeitungen öffentlich bekannt 
gemacht, und es wird zugleich bestimmt, an welchem Tage des Dezembers des- 
selben Jahres die Kapualsbeträge der ausgelooseten Aktien gegen Ablieferung 
der
	        
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