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vorliegen und mit einer Zweidrittelmehrheit der von den an
wesenden Vertretern abgegebenen Stimmen die Ernennung
derjenigen abzulehnen, deren Eigenschaften den Anforderungen
dieses Artikels nicht genügen.
Auf Antrag des Verwaltungsrats bestimmt der General.
sekretär des Völkerbunds zur Bildung des Untersuchungsausschusses
drei Personen, und zwar je eine aus jeder der
drei Klassen der Liste. Außerdem bestimmt er eine der drei
Versonen zum Vorsitzenden des Ausschusses. Keine der auf
diese Weise bestimmten drei Personen darf zu einem der unmittelbar
an der Beschwerde beteiligten Mitgliedstaaten gehören.“)
'
Artikel 413.
Wird auf Grund des Artikel 411 eine Beschwerde vor
einen Untersuchungsausschuß verwiesen, so verpflichtet sich
jeder Mitgliedstaat, gleichviel, ob er unmittelbar an der Beschwerde
beteiligt ist oder nicht, dem Ausschuß alle Unterlagen
zur Verfügung zu stellen, die er zu dem Beschwerdepunkt
besitzt.
*ê Artikel 414.
Nach eingehender Prüfung der Beschwerde erstattet der
Untersuchungsausschuß einen Berichtj in diesem legt er seine
tatsächlichen Feststellungen, die eine genaue Beurteilung des
Streitfalls in seinem ganzen Umfang gestatten, sowie seine
Vorschläge zur Zufriedenstellung der beschwerdeführenden Regierung
und hinsichtlich der dazu nötigen Fristen nieder.
Gegebenenfalls hat der Bericht zugleich die wirtschaftlichen
Strafmaßnahmen zu bezeichnen, die der Ausschuß der
Regierung, gegen die die Beschwerde sich richtet, gLegenüber
für angebracht hält und deren Anwendung durch die übrigen
Regierungen ihm gerechtfertigt erscheint.
In enguischen Text (übersetzt:) -barf zu den von einem unmittelbar
an der Beschwerde betelligten Mitgliedstaate zu der Liste benannten
Personen gehörene.