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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 10 ——
(Nr. 2438.) Allerhöchste Kabinetgorder vom 19. April 1844., die Veröffenelichungen über die
Wirksamkeit der städtischen Behörden und Vertreter betreffend.
Z. angemessener Erweiterung der Gorschriften der Städteordnung vom
19. November 1808. s. 183. und der Instruktion für die Stadtverordneten
vom ndmlichen Tage §#§. 14. und 40., so wie der mit der revidirten Städte=
Ordnung erlassenen Instruktion für die Stadtverordneten vom 17. März 1831.
S§. 13. und 41. wegen Veröffentlichungen über die Wirksamkeit der städtischen
Behörden und PVertreter will Ich in Uebereinstimmung mit dem, was Ich
bereits hierüber den Ständen der Provinz Schlesien durch den Landtags=
Abschied vom 30. Dezember v. J. zu erkennen gegeben habe, auf Ihren Be-
richt vom 11. v. M. hierdurch genehmigen, daß über die Wirksamkeit der
stddtischen Behörden und Pertreter und die Erfolge ihrer Thätigkeit sortlau-
sende periodische Berichte in denjenigen Städdten durch den Druck veröffentlicht
werden, in denen sich Magistrat und Stadtverordnete durch übereinstimmenden
Beschluß dafür erklären. — In diese Berichte dürfen nur Gegenstände der
Gemeindeverwaltung, und wenn letztere Angelegenheiten betreffen, über welche
auch vom Magistrate ein Beschluß zu fassen ist, erst nach Abfassung dieses
Beschlusses ausgenommen werden. — Die Berichte sind von Seiten der Stadt-
verordneten durch eine von denselben aus ihrer Mitte zu wählende Deputation
nunter Theilnahme und dem Worsitze eines Mitgliedes des Magistrats abzufassen,
der Stadtverordneten-Versammlung, wo sie solches anzuordnen für nöthig fin-
det, zur Berathung vorzulegen, und demnächst zur Prüfung des Magistrats zu
befördern, welcher den Druck veranlaßt. — Die näheren Einrichtungen bleiben
der Einigung des Magistrats und der Stadtverordneten unter Genehmigung
der Regierung überlassen; diese hat über die gedachten Veröffentlichungen eben
so, wie über alle andere Gemeindeangelegenheiten die Oberaufsicht zu führen,
und über Meinungsverschiedenheiten, welche sich in Betreff des Inhalts oder
der Fassung der Berichte zwischen dem Magistrate und den Stadtverordneten
Jahrgang 1839. (Nr. 2338.) 15 erge-
(Ausgegeben zu Berlin den 27. April 1844.)