Sachregister. 1845. 93
Verträge, (Kontrakte), (Forts.)
v. 3. Jam. 45. S§. 2—4.) 25. 20. — Zulässigkeit ders.
über die Ausschließung oder Beschränfung der Befugniß
zur Ablösung der auf Erbpachts-, Zins- oder Erbzins-
Grundstücken ruhenden festen Geld= oder Getraideubgaben
durch Kapital. (G. v. 31. Janr. 45.) 93.
Verunreinigungen der Gewisser, s. letz.
Verwaltungsbehörden, Wahrnehmung der auf das
Vermögen der Korporationen und öffentlichen Anstalten
sich beziehenden Rechte, sowie der dem Staate zustehenden
Patronatsrechte, durch dies. in dem Ressort des Revi-
sionskollegiums für Landeskultursachen. (V. v. 22. Novbr.
44. §. 11.) 21. 22. — Einholung des Gutachtens ders.
seitens des letztern über Gegenstände von landespolizei-
lichem oder staatswirthschaftlichem Interesse. (ebend. §. 12.)
22. — s. auch Oberpräsidenten, Regierungen, Landräthe 2c.
Verwaltungsverhältunisse, Verfahren bei Entschei-
dungen von Streitigkeiten über solche in Auseinander=
setzungssachen bei den Generalkommissionen, nach §. 36.
der V. v. 30. Jumi 34. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 5.) 20.
Veteranen-Sektionen, Entweichungen aus dens. sind
nur mit der Strafe der unerlaubten Entfernung zu be-
belegen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 112.) 315. — s.
auch Invalide.
Vidimationen, in Ansehung deren Form verbleibt es
bei den bestchenden Gesetzen. (G. v. 11. Juli 45. §. 23.)
491.
Viehkastrirer, müssen sich über die erforderlichen Kennt-
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der
Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei
verschuldeter Zurücknahme der deus. ertheilten Konzessson.
(ebend. IS. 71—74.) 54. 55.
Piehmärkte, Anordnungen für dies. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 85.) 57. — gegenseitige Erleichterungen
für den Verkehr auf solchen zwischen den Staaten des
Zoll= und Steuervereins. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45.
Art. 7.) 688. — (lbereinkunft (VI.) v. 16. Oktbr. 45.
Art. 4.) 708. — desgl. mit Hannover rücksichtlich der
dem Zollvereine beigetretenen Landestheile. (Übereinkunft
(II.) v. 10. Oktbr. 45. Art. 9.) 094.
Viehseuchen, Patent v. 2. Apr. 1803. wegen Abwen-
dung ders., die im §. 14. desselben in Beziehung auf
den Eintrieb ausländischen Rindviehes angeordneten Schut-
maßregeln werden aufgehoben, (A. N. O. v. 15. Novbr.
44.) 18. — Anwendung der Vorschriften der Verord. v.
27. März 1836. bei dem Eintriebe von Rindvieh der
Steppengattung in die östlichen Provinzen der Monarchie,
sowie im Falle des Ausbruchs der Rindviehseuche in einem
Nachbarstaate. (ebend.) 18.
Volksaufläufe (Tumulte), zu deren Sbllung komman-
dirtes Militair eingeschritten ist, Feststellung des That-
bestandes bei solchen durch die amtliche Darstellung des
kommandirten Befehlshabers. (Milit.-Straf-G. Thl. II.
§. 92. mit Anl. B. §. 36. ders.) 347. 380. 387. —
Mitwirkung der Polizeibehörde bei dieser Darstellung-
(ehend. §. 36.) 387.
Veltelen-*l gen, seither weder üblich noch
verstattet, dürfen, in Anwendung des Bundesbeschlusses
v. 5. Juli 32., auch in den Provinzen Preußen und
Posen nicht ohne Genehmigung der kompetenten Behörde
stattfinden. (V. v. 5. Dezbr. 45.) 831. f.
Vollmachten, zur Erhebung von Sachen und Geldern
bei Gericht, solche können fortan auch von einem Notar
aufgenommen werden. (G. v. 11. Juli 45. 8. 2. lit. b.)
495. — hiernach wird der §. 110. Tit. 13. Thl. I. des
A. L. R. aufgehoben. (ebend.) 495.
Vorkauf (Aufkauf), Nichtgestattung desselben an Markt-
tagen vor den Thoren und außerhalb des Marktverkehre
in Beziehung auf die zu letzterm gehörigen Gegenstände.
(Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. 58. 80. 81. 80.) 50. 67.
Vorpommern, Neu-, s. Pommern.
W.
Waagegelder, deren erekutivische Beitreibung in der
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. S. 1. Nr. 4.) 445.
Waaren, Entrichtung der Eingangs-, Durchgangs= und
Ausgangs-Abgaben von deus, in den Jahren 1840. 1847.
u. 1848. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 606—654. —
einstweilige Erhöhung der in diesem Tarif (Pos. 20.
21. d. 25. b. u. 27. d.) für einige Waarenartikel vorge-
schriebenen Eingangszollsätze. (A. K. O. v. 10. Oftbr.
45.) 655. — deren Versicherung gegen See-, Strom-
und Feuersgefahr bei der Preußischen National-Ver-
sicherungsgesellschaft zu Stettin. (A. NX. O. v. 31. Oktbr.
45. nebst Statut v. 5. Apr. 45.) 789—819. — desgl. bei
der Berliner für Transporte zu Lande und Wasser. (A.
N. O. v. 7. März 45. nebst Stalut und Assekuranz-Ord.)
215—237. — s. auch Stettiner Stromversicherungs-Ge-
sellschaft.
Waarenaufkauf, behuss des Wiederverkaufs, im Um-
herreisen, rücksichtlich der Befugniß der Gewerbetreibenden
mit kaufmännischen Rechten zu solchem, behält es bei den
bestehenden Vorschristen sein Bewenden. (Gew.-Orb. v.
17. Janr. 45. F. 60.) 33. — es soll jedoch diese Be-
fugniß nirgends mehr davon abhängig sein, daß der Ge-
werbetreibende oder der Gehülfe einer der christlichen
Nirchen angehört. (ebend. §. 600.) 63.
Waaren-Begleitscheine, Gebühren-Entrichtung für
dies. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650.
Waaren=