Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

12 Sachregister. 1845. 
Börgermeister, deren Anstellung und Verhältnisse in 
der Rheinprovinz. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. 
S. 7. 44. 07. 85. 90. 91. 94. 102. 103—113.) 524. 
533. 540. 544. 546. 546. 348. 549 — 552. — deren 
Ernennung durch die Regierungen. GS. 103.) 549. — in 
Bürgermeistereien, welche eine Stadt von mehr als 
10,000 Einwohnern enthalten, deren Ernennung durch des 
Königs Mgjestät Allerhöchstselbst, unter Beilegung des 
Titels eines Oberbürgermeisters. (S. 103.) 549. — deren 
Besoldung und sonstiges Diensteinkommen. (S. 107.) 550. 
— dieselben führen im Gemeinderath den Vorsitz. (ebend. 
6S. 63.) 539. — in denjenigen Gemeinden, welche für 
sich allein eine Bürgermeisterei bilden, sind solche zugleich 
Gemeindevorsteher. (S. 73.) 541. — dieselben sind die 
nächsten Dienstvorgesetzten der Gemeindevorsteher und der 
Gemeinde-Empfänger. (C. 84.) 543. — deren nächste 
Dienstvorgesetzte sind die Landräthe. G. 105.) 549. — 
Verfahren gegen dies. wegen Dienstvernachlässigungen 
und Pflichtverletzungen. (§6. 101. 105.) 548. 549. — 
Anordnung und Vollstreckung von Ordnungsstrafen gegen 
dies. (6. 105.) 549. — Verfahren bei deren unfreiwilli- 
ger Entlassung. (S. 106.) 549. f. — Remunerirung der- 
selben für die Besorgung der Geschäfte der Provinzial- 
Feuersozietät. (A. K. O. v. 2. Mai 45.) 269. — in 
denjenigen Theilen der Rheinprovinz, welche nicht zum 
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln gehören, 
Abfassung der Strafresolute wegen Chausseepolizei-Kon- 
traventionen durch dies., in Anwendung des §. 10. des Regu- 
lativs v. 7. Juni 1844. (A. K. O. v. 17. Oktbr. 45.) 726. 
Bürgermeistereien (Gemeindebezirke, Verwaltungs- 
bezirke) in der Rheinprovinz, deren Bildung und 
Verfassung. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. S§. 7 —10.) 
524. 525. — eine solche kann nach dem Umfange aus 
einer oder aus mehreren Gemeinden bestehen. (ebend. 
S. 7.) 524. — deren Beibehaltung in ihrer bisherigen 
Begränzung oder zweckmäßige Abänderung ders. (8. 9. 
u. 10.) 325. — Geschäftsverwaltung und Verhältnisse 
der bei dens. fungirenden Beamten. (§§. 103 — 113.) 
549—552. — Augübung der Oberaufsicht über dies. durch 
die Regierungen und Landräthe. Gs. 114 — 117.) 552. 
553. — Ernennung von Beigeordneten für dies. auf 6 
Jahre. (ebend. §. 103.) 549. — Aufstellung von Nor- 
mal-Besoldungsetats für dies. (§. 107.) 550. — Auf- 
bringung der gemeinschaftlichen Bedürfnisse für dies. von 
den einzelnen Gemeinden. (ebend. §. 113.) 552. — Er- 
richtung und Verwalmg einer besonderen Kasse bei dens. 
(ebend. §. 106.) 550 
Bürgermeisterei- Versammlung, beren Bildung, 
Rechte und Verhältnisse in der Rheiuprovinz. (Gem.= 
Sed. v. 23. Juli 45. 9§. 8. 9. 11. 79. 109 — 113.) 
524. 525. 642. 2 
651. 552. 
Bürgerrecht, von dem Besitze desselben soll die Zulas- 
sung zum Gewerbebetriebe nicht abhängig sein. (Gew.-= 
Orb. vom 17. Janr. 45. §. 20.) 45. — in der Ver- 
pflichtung der Gewerbetreibenden zur Erwerbung dessel- 
ben nach städtischer Verfassung wird nichts geändert. 
(ebend. §. 20.) 45. — die Erekution auf Erfüllung die- 
ser Verpflichtung darf aber nicht bis zur Untersagung des 
Gewerbebetriebes ausgedehnt werden. (ebend. §. 20.) 45. 
— in der Rheinprovinz, s. Gemeinderecht. 
Bürgerrechtsgelder, oder die an deren Stelle tre- 
tende Abgabe, in wie weit auf solche die in den 
Städten der Provinz Westphalen zu entrichtenden Ein- 
tritts= oder Einzugsgelder angerechnet werden können. 
(G. v. 24. Janr. 45. §. 3.) 40. 
Buttermärkte, Anordnungen für dieselben. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. J. 85.) 57. 
C. 
(Ca.—Cl.Co.—Cr.—Cu. s. Ka.—Kl. u. s. w., mit Aus- 
schluß der Eigennamen.) 
Censurbehörden, Deklaration der §§. 8. u. 11. Nr. 2. 
der über die Organisation ders. erlassenen Verord. vom 
23. Febr. 43. in Beziehung auf die Debitsverbote der 
außerhalb der Preußischen, aber innerhalb der Staaten 
des Deutschen Bundes erscheinenden Zeitschriften. (A. K. 
O. v. 14. März 45.) 162. 
Chausfseearbeiter, deren Bestrafung wegen Aufwiege- 
lung und böslicher Verabredung zur Einstellung oder 
Verhinderung der Arbeit. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
S. 182.) 76. 77. 
Chausseebau, von Braunsberg bis Plaswig, 
Bestätigung des Statutsentwurfs der für dens. zusammen- 
getretenen Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekanntmachung v. 
30. Septbr. 45.) 604. — im Demminer Kreise, 
Ausstellung von Demminer Kreisobligationen, auf den 
Inhaber lautend, zum weiteren Betrage von 35,000 Rthlr., 
mit 38 Prozent jährl. Verzinsung, für dens. (Allerh. Pri- 
vileg. v. 22. Juni 45.) 499. — von Memel nach 
Langallen, Bestätigung des Statuts der für dens. zu- 
sammengetretenen Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekanntm. 
5. Novbr. 45.) 684. — von Prenzlau über De- 
delow, Groß-Holzendorf bis zur Mecklenburg-Strelitzschen 
Gränze bei Wolfshagen, Allerhöchste Bestätigung der 
für dens. gebildeten Mtiengesellschaft. (Minist. = Be- 
kanntm. v. 16. April 45.) 214. — Reichenbach- 
Nimptscher, Allerhöchste Bestätigung der Statuten des 
Mtienvereins für dens. (Minist.-Bekanntm. v. 29. April 
45.) 242. — Trebnitz-Zdunyer, Allerhöchste Bestä- 
tigung der Statuten des Aktienvereins für dens. (Mi- 
nist.-Bekanntm. v. 7. März 45.) 162. — von Wrie- 
zen
	        
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