12 Sachregister. 1845.
Börgermeister, deren Anstellung und Verhältnisse in
der Rheinprovinz. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45.
S. 7. 44. 07. 85. 90. 91. 94. 102. 103—113.) 524.
533. 540. 544. 546. 546. 348. 549 — 552. — deren
Ernennung durch die Regierungen. GS. 103.) 549. — in
Bürgermeistereien, welche eine Stadt von mehr als
10,000 Einwohnern enthalten, deren Ernennung durch des
Königs Mgjestät Allerhöchstselbst, unter Beilegung des
Titels eines Oberbürgermeisters. (S. 103.) 549. — deren
Besoldung und sonstiges Diensteinkommen. (S. 107.) 550.
— dieselben führen im Gemeinderath den Vorsitz. (ebend.
6S. 63.) 539. — in denjenigen Gemeinden, welche für
sich allein eine Bürgermeisterei bilden, sind solche zugleich
Gemeindevorsteher. (S. 73.) 541. — dieselben sind die
nächsten Dienstvorgesetzten der Gemeindevorsteher und der
Gemeinde-Empfänger. (C. 84.) 543. — deren nächste
Dienstvorgesetzte sind die Landräthe. G. 105.) 549. —
Verfahren gegen dies. wegen Dienstvernachlässigungen
und Pflichtverletzungen. (§6. 101. 105.) 548. 549. —
Anordnung und Vollstreckung von Ordnungsstrafen gegen
dies. (6. 105.) 549. — Verfahren bei deren unfreiwilli-
ger Entlassung. (S. 106.) 549. f. — Remunerirung der-
selben für die Besorgung der Geschäfte der Provinzial-
Feuersozietät. (A. K. O. v. 2. Mai 45.) 269. — in
denjenigen Theilen der Rheinprovinz, welche nicht zum
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln gehören,
Abfassung der Strafresolute wegen Chausseepolizei-Kon-
traventionen durch dies., in Anwendung des §. 10. des Regu-
lativs v. 7. Juni 1844. (A. K. O. v. 17. Oktbr. 45.) 726.
Bürgermeistereien (Gemeindebezirke, Verwaltungs-
bezirke) in der Rheinprovinz, deren Bildung und
Verfassung. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. S§. 7 —10.)
524. 525. — eine solche kann nach dem Umfange aus
einer oder aus mehreren Gemeinden bestehen. (ebend.
S. 7.) 524. — deren Beibehaltung in ihrer bisherigen
Begränzung oder zweckmäßige Abänderung ders. (8. 9.
u. 10.) 325. — Geschäftsverwaltung und Verhältnisse
der bei dens. fungirenden Beamten. (§§. 103 — 113.)
549—552. — Augübung der Oberaufsicht über dies. durch
die Regierungen und Landräthe. Gs. 114 — 117.) 552.
553. — Ernennung von Beigeordneten für dies. auf 6
Jahre. (ebend. §. 103.) 549. — Aufstellung von Nor-
mal-Besoldungsetats für dies. (§. 107.) 550. — Auf-
bringung der gemeinschaftlichen Bedürfnisse für dies. von
den einzelnen Gemeinden. (ebend. §. 113.) 552. — Er-
richtung und Verwalmg einer besonderen Kasse bei dens.
(ebend. §. 106.) 550
Bürgermeisterei- Versammlung, beren Bildung,
Rechte und Verhältnisse in der Rheiuprovinz. (Gem.=
Sed. v. 23. Juli 45. 9§. 8. 9. 11. 79. 109 — 113.)
524. 525. 642. 2
651. 552.
Bürgerrecht, von dem Besitze desselben soll die Zulas-
sung zum Gewerbebetriebe nicht abhängig sein. (Gew.-=
Orb. vom 17. Janr. 45. §. 20.) 45. — in der Ver-
pflichtung der Gewerbetreibenden zur Erwerbung dessel-
ben nach städtischer Verfassung wird nichts geändert.
(ebend. §. 20.) 45. — die Erekution auf Erfüllung die-
ser Verpflichtung darf aber nicht bis zur Untersagung des
Gewerbebetriebes ausgedehnt werden. (ebend. §. 20.) 45.
— in der Rheinprovinz, s. Gemeinderecht.
Bürgerrechtsgelder, oder die an deren Stelle tre-
tende Abgabe, in wie weit auf solche die in den
Städten der Provinz Westphalen zu entrichtenden Ein-
tritts= oder Einzugsgelder angerechnet werden können.
(G. v. 24. Janr. 45. §. 3.) 40.
Buttermärkte, Anordnungen für dieselben. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. J. 85.) 57.
C.
(Ca.—Cl.Co.—Cr.—Cu. s. Ka.—Kl. u. s. w., mit Aus-
schluß der Eigennamen.)
Censurbehörden, Deklaration der §§. 8. u. 11. Nr. 2.
der über die Organisation ders. erlassenen Verord. vom
23. Febr. 43. in Beziehung auf die Debitsverbote der
außerhalb der Preußischen, aber innerhalb der Staaten
des Deutschen Bundes erscheinenden Zeitschriften. (A. K.
O. v. 14. März 45.) 162.
Chausfseearbeiter, deren Bestrafung wegen Aufwiege-
lung und böslicher Verabredung zur Einstellung oder
Verhinderung der Arbeit. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 182.) 76. 77.
Chausseebau, von Braunsberg bis Plaswig,
Bestätigung des Statutsentwurfs der für dens. zusammen-
getretenen Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekanntmachung v.
30. Septbr. 45.) 604. — im Demminer Kreise,
Ausstellung von Demminer Kreisobligationen, auf den
Inhaber lautend, zum weiteren Betrage von 35,000 Rthlr.,
mit 38 Prozent jährl. Verzinsung, für dens. (Allerh. Pri-
vileg. v. 22. Juni 45.) 499. — von Memel nach
Langallen, Bestätigung des Statuts der für dens. zu-
sammengetretenen Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekanntm.
5. Novbr. 45.) 684. — von Prenzlau über De-
delow, Groß-Holzendorf bis zur Mecklenburg-Strelitzschen
Gränze bei Wolfshagen, Allerhöchste Bestätigung der
für dens. gebildeten Mtiengesellschaft. (Minist. = Be-
kanntm. v. 16. April 45.) 214. — Reichenbach-
Nimptscher, Allerhöchste Bestätigung der Statuten des
Mtienvereins für dens. (Minist.-Bekanntm. v. 29. April
45.) 242. — Trebnitz-Zdunyer, Allerhöchste Bestä-
tigung der Statuten des Aktienvereins für dens. (Mi-
nist.-Bekanntm. v. 7. März 45.) 162. — von Wrie-
zen