Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1845. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1845. 
4. Jan. 
3. Febr. 
T 
l 
4 
14. 
1845. 
29. März. 
20. Jan. 
10. Febr. 
10. 
28. 
1. Mai. 
  
  
Allerhächste Kabinetsorder, betreffend das Aufge- 
bots= und Amortisationsverfahren solcher 
Schlesischen Pfandbriefe, welche während 
der gesetzlichen Verjährungsftist nicht zum Vor- 
schein gekommen sind. 
Verordnung, betreffend die Einführung des Ge- 
setzes vom 28. Februar 1843. über die Benutzung 
der Privatflusse in dem Bezirk des Appel- 
lationsgerichtohofes zu Köln. 
Allgemeine Gewerbeordnung. 
Entschädigungsgesetz zur allgemeinen Gewerbe- 
Ordnung für die dadurch aufgehobenen oder 
für ablösbar erklärten Berechtigungen. 
Gesetz wegen der Befugniß der Städte der Pro- 
vinz Westphalen zur Erhebung von Eintritts- 
oder Einzugsgeldern. 
Gesetz, betreffend die Zulässigkeit von Verträgen 
über unablssliche Geld= und Getraide- 
Abgaben. 
Gesetz über das Verfahren in Wald-, Feld= und 
Jagdfrevelsachen bei Civileinreden im Be- 
zirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln. 
Verordnung, durch welche in dem Allensteiner 
Kreise der Provinz Preußen die Verordnung vom 
. Juli 1838 wegen Beschränkung des Pro- 
vokationsrechts auf Gemeinheitstheilung 
außer Kraft gesetzt wird. 
Allerhöchste Kablnetsordre, betreffend die Aufhcbung der 
Unfähigkeit von Personen bäuerlichen Stan- 
des zur Erwerbung von Lehurittergütern in den ehe- 
mals Königlich Sächsischen Landestheilen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, bekreffend das öffent- 
liche Aufgebot der aus den Jahren 1765. bis 
1810. herrührenden Ansprüche an die Bank. 
Allerhächste Kabinetsorder, betreffend die Funktio- 
nen des Seehandlungsinstituts und dessen 
Entbindung von dem Ankaufe des überseci- 
schen Salzes und der Einziehung der Salz- 
debitsüberschüsse in den Provinzen Preußen 
und Schlesien. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die vor Ein- 
führung der revidirten Städteordnung vom 17. 
März 1831. und der Landgemeinde-Ordnung vom 
31. Oktober 1841. in den früher zu Franbreich 
und dem Großherzogthum Berg gehörig gewese- 
nen Landestheilen der Provinz Westphalen 
erhobenen Einzugs= und Bürgergelder. 
  
r1' 
* 
dr 
  
2549. 
2537. 
  
99. 
41-78. 
79.92. 
39. 
93. 
94. 
96. 
97. 
98. 
215.
	        
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