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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 5.—
(Nr. 2678.) Konzessions= und Bestdtigungs-Urkunde für die Aachen-Mastrichter Eisenbahn-
Gesellschaft. Vom 30. Januar 1846.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem unter der Benennung:
„Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft“
in Aachen eine Aktiengesellschaff zu dem Zwecke gebildet worden ist, um in
Gemeinschaft mit der in Mastricht ebenfalls unter der Benennung: „Aachen-
Mastrichter Eisenbahngesellschaft“ bestehenden Gesellschaft eine Eisenbahn von
Aachen, am Rheinischen Bahnhofe daselbst anfangend, über Laurensberg nach
Mastricht, mit zwei Zweigbahnen, und zwar einerseits auf Preußischem Gebiere
von Büschgen bei Laurensberg bis in die Gegend von Kohlscheid, und anderer-
seits auf Niederländischem Gebiete zur Verbindung mit dem Steinkohlenberg-=
werke bei Kirchrarh, zu erbauen und zu benutzen, desgleichen auch die Verwal-
kung und die Nutznießung der dem Königlich Niederländischen Gouvernement
gehbrigen Steinkohlenwerke im Wurmreviere zu übernehmen, wollen Wir zu
dem vorgedachten Unternehmen, insbesondere zur Ausführung des in Unserem
Gebiete gelegenen Theils der oben bezeichneten Eisenbahn und der Zweigbahn
von Büschgen nach Kohlscheid hiermit, unter der Voraussetzung und Bedingung,
daß die Bahn, dem aufgestellten Plane gemäß, in ihrer ganzen Ausdehnung
von Aachen bis nach Mastricht dieselbe Spurweite, wie die Rheinische Eisen-
bahn, erhalte, sowie unter den nachfolgenden Maaßgaben und näheren Bestim-
mungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen:
41) Die Bahn soll sich in Gemeinschaft mit der von Uns genehmigten Eisen-
bahn von Aachen nach Düsseldorf der Rheinischen Eisenbahn auf deren
Bahnhofe bei Aachen nach Anordnung Unseres Finanzministers unmit-
telbar anschließen; "
2) In Ansehung des Baues und Betriebes derjenigen Strecke, auf welcher
die Bahn von Aachen nach Mastricht und die Zweigbahn von Kohlscheid
mit der erwähnten Eisenbahn= von Aachen nach Boseldorr usammen-
kofü sind die näheren Bestimmungen von Unserm Finanzminister fest-
usiellen;
3) bem Staate bleibt in Betreff des im diesseitigen Gebiete gelegenen Thei-
les der Bahn von Aachen nach Mastricht und der Zweigbahn von Kohl-
Jahrgang 1646. (Nr. 2678.) 6 scheid
Ausgegeben zu Berlin den 14. März 1846.