Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Westpreußen, Provinz, (Forts.) 
und dem Landgebiete der Stadt Thorn, zur Anmeldung 
der Eigenthumsansprüche auf solche Stellen oder der 
Entschädigungsansprüche wegen deren Entziehung. (G. 
v. Z. Febr. 46.) 219. f. 
Westpreußisches Provinzialrecht, die Bestim- 
mungen der 88. 6267. desselben über Schulen treten 
mit Einführung der Schulord. für die Elementarschulen 
der Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. außer Kraft, in 
sofern auf solche in letzterer nicht ausdrücklich Bezug ge- 
nommen wird. (§. 72. der gedachten Schulord.) 16. 
Widersetzung (Widersetzlichkeit), gegen Steuerbeamte 
bei Einziehung der Rübenzuckersteuer, deren Bestrasung. 
(V. v. 7. Aug. 46. §. 28.) 342. 
Wiesenordnung, für den Kreis Siegen, (v. 28. 
Oktbr. 46.) 485—508. 
Erster Abschnitt. Benutzung des fließenden Wassers 
überhaupt und nähere Bestimmung 
der Theilnahmerechte an demselben. 
Gs. 1—35.) 485—495. 
Gemeinschaftliche Bewässerungsanla- 
gen, Wiesenverbände oder Genossen- 
schaften. (§II. 30—48.) 495—499. 
on der Zusammenlegung der Wie- 
sen. (65. 49—53.) 499. 500. 
Von den Beamten und Sachverstän- 
digen, insbesondere den Wahlen und 
Remunerationen derselben. (9. 54. 
bis 77.) 301—508. 
— dieselbe tritt in die telle der ältern Wiesenordnung 
v. 18. Dezbr. 1790. (ebend. Einleit. u. §. 77.) 485. 
508. — das Gesetz über die Benußung der Privatflüsse 
v. 23. Febr. 43. findet im Kreise Siegen in Beziehung 
auf Wiesenbewässerungs-Anlagen fortan nur in soweit 
Anwemung, als seine Vorschriften in obiger Verordnung 
ausdrücklich in Bezug genommen sind. (ebend. §. 77.) 
50 S 
Wilmersdorf, ursprünglich Kurmärkischer Ort, im Ca- 
lauer Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande 
der Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 40. §. 1. lit. 3.) 
232. 
Zweiter Abschnitt. 
ritter Abschnitt. 
ierter Abschnitt. 
Winterthur und Zürich, in der Schweiz, 
risches Komtoir. 
Wissenschaftliche Werke, s. Bücher und Nachdruck. 
Wittgenstein, Kreis, in der Provinz Westphalen, Er- 
mäßigung der von einem Landtagsabgeordneten des Stan- 
des der Landgemeinden in dems. zur Wählbarkeit als 
solcher erforderlichen Grundsteuer-Entrichtung auf funfzehn 
Tbaler. (V. v. 19. Juni 46. 8. 2.) 237. 
Witt en= (und Waisen-) Kassen, für gewisse Schul- 
bezirke bestehend, Verpflichtung der Schullehrer zu deren 
1846. 
Wittwen= (und Waisen.) Kasseu, (Forts.) 
Beitritt. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dozbr. 
45. §. 23.) 5. 
Wohnungen, freeie, s. Dienstwohnungen. — (. auch 
Miethsangelegenheiten. 
Würden, auf deren Verlust können wegen begangener 
Verbrechen in Berlin nicht die kommissarisch bestellten 
Einzelrichter, sondern nur die erichtsdeputationen in 
erster Instanz erkennen. (v. 17. Juli 46. S. 24. u. 
39. Nr. 1.) 272. 275. 
69 
Z. 
Zeichnungen (ber Kunst), Vertrag mit Großbritannien 
gegen die unbefugte Vervielfältigung ders. (v. 13. Mai 
46. Art. I. u. II.) 314—340. — innerhalb des Preu- 
ßischen Gebiets rechtmäßig erschienen, deren Einführung 
in Großbritannien gegen die dort dafür angenommenen 
Zollsätze. (ebend. Art. IV.) 347. f. — Beitritt des Kö- 
nigreichs Sachsen zu obigem Vertrage. (Minist.-Bekannt- 
mach. v. 27. Aug. 40.) 394. — s. ferner Nachbildung. 
Zeisdorf, ursprünglich Schlesischer Ort, im Sorauer 
Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande der Nie- 
derlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 46. S. 1. Il. c.) 252. 
Zeitschriften, Polnische, s. diese. 
Zerstückelungen Gertheilungen), von Grundstücken, 
s. Parzellirungen. 
Jeugen, deren Vorladung, Gestellung, Vernehmung und 
Vereidung in den vor den Gerichten in Berlin schweben- 
den Untersuchungen wegen angeschuldigter Verbrechen. 
(G. v. 17. Juli 46. 8. 19.) 271. — desgl. in Unter- 
suchungen vor denselben wegen leichter Verbrechen, erster 
Instanz, in Ansehung deren Vorladung es bei den Vor- 
schristen der Kriminal-Ord. bewendet. (ebend. §s. 28. 
31. 35. 36. 38.) 273. 274. 275. — Anwendung des 
Zwango- und Stafsverfahrens gegen dieselben und Tra- 
gung der Kosten für die von dens. verursachte Ansetzung 
eines neuen Termins. (ebend. §. 35.) 274. — Zeugen 
aus dem Militairstande kann der Richter zum Erscheinen 
bei dem mündlichen Verfahren nicht anhalten, wohl aber 
die einem andern persönlichen Gerichtsstande unterwor- 
fenen Zeugen. (ebend. §. 31.) 273. — deren Vorladung, 
Gestellung und Vernehmung in Untersuchungen wegen 
schwerer Verbrechen. (ebend. 88. 46. 51. 54. 56. 57. 
58. 63.) 276. 277. 278. — desgl. wegen besonders 
schwerer Verbrechen. (s. ö4.) 279. — desgl. in der 
Appellations-Instanz. (ebend. 88. 82. 85. 80.) 282. — 
meineidige, Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung ge- 
gen dieselben, wenn bei Restitutionsgesuchen der Ange- 
klagten dargethan wird, daß die gegen letz. gefällten 
Urtel auf die falschen Aussagen jener gegründet sind. 
(ebend.
	        
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