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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 9. —
(Nr. 2805.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 29. Januar 1847., betreffend die den Kreis-
staͤnden des Ratiborer Kreises, in Bezug auf den Bau und die Unterhal-
tung einer Chaussee von Ratibor nach der Landesgraͤnze bei Klingebeutel,
bewilligten fiskalischen Vorrechte.
N Ich Sie durch besondere Order vom heutigen Tage ermchtigt
habe, den mit den Ständen des Kreises Ratibor am 29. Auzuß v. J. abge-
schlossenen Verrag wegen des Baues und der künftigen Unterhaltung er
Chaussee von Ratibor nach der Landesgraͤnze bei Klingebeutel zu bestaͤtigen,
bestimme Ich hierdurch, daß die Vorschriften der Verordnung vom 11. Juni
1825. (Gesetzsammlung fuͤr 1825., Seite 152.) in Betreff der Entnahme von
Chaussee-Neubau= und Unterhaltungsmaterialien von benachbarten Grundstuͤcken,
sowie das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke
auf die obengedachte Straße Amwendung finden sollen. Zugleich will Ich den
Ratiborer Kreisständen das Recht zur Erhebung des Cbsuse eldes nach dem
für die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
verleihen. Auch sollen die zusätzlichen Bestimmungen dieses Tarifs, sowie alle
für die Staats-Chausseen bestehenden polizeilichen Bestimmungen, insbesondere die
Vorschriften der Verordnung vom 17. März 1839., den Verkehr auf den
Kunststraßen betreffend, und die Verordnung vom 7. Juni 1844. über das
Verfahren bei Untersuchung und Bestrafung von Chausseegeld= und Chaussee-
Polizei-Komtaventionen, auf die gedachte Straße Anwendung finden. — Der
gegempärtige Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenn'niß
u bringen.
. Verin, den 29. Januar 1847.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister v. Duesberg.
Jabrgang 1847. (Nr. 2805—2807.) 17 (Nr. 2806.)
Ausgegeben zu Berlin den 22. Marz 1847.