Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

IV. 
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1848. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
in 
Berlin. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1847. 
29. Novbr. 
23. – 
10. Dezbr. 
21. J. 
1848. 
6. Jam. 
10. — 
14. — 
21. r 
1848. 
10. Febr. 
10. — 
25. Janr. 
18. — 
10. Febr. 
44. März. 
23. Febr. 
  
  
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die &. 2 und 
15. des unter dem 23. April 1847. Allerhöchst 
genehmigten Reglements zur Bildung eines 
Unterstützungsfonds für die emeritirten evange- 
lischen Geistlichen der Provinz Brandenburg. 
Allerhöchste Kabinetgorder, berressend die Erhebung 
einer Wildpretsteuer in der Stadt Frankfurt 
zum Besten der städtischen Armenkasse. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Auflösung 
des Kuratoriums für die Krankenhaus= und 
Thierarzneischul-Angelegenheiten und die 
unmittelbare Unterordnung der Thierarznei- 
schule unter das Ministerium der Medizinal- 
angcelegenheiten. 
Ministerialerkl4rung und Bekanntmachung wegen der 
zwischen der Königlich Preußischen und der Her- 
zoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Regie- 
rung verabredeten Maßregeln zur Verhütung und 
Besprafeng der Forst= und Jagdfrevel in den 
Grenzwaldungen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Gleich= 
stellung des Porto für ausländisches Pa- 
piergeld mit dem Porto für inländisches Pa- 
piergeld. 
Verordnung, betreffend die Vereinfachung der 
Berathungen des Staatsraths. 
Allerhöchste Kahmnetrwder, betreffend das Verfahren 
bei der Aufnahme von Ausländern in den 
diesseitigen Unterthanenverband. 
Reglement über die Landarmenpflege und die 
Behandlung der Landstreicher, Bettler und 
Arbeitsscheuen in der Kurmark. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 
lautender Greiffenberger Kreisobligatio= 
nen im Betrage von 128,000 Rthlrn. . 
Ministerialerklaͤrung wegen Erneuerung der Über- 
einkunft vom 21. März 1842. zwischen der Koͤ- 
niglich Preußischen und der Kaiserlich Königlich 
Ofterreichischen Regierung zur Verbütung von 
Forst-, Jagd-, Fisch= und Feldfreveln an 
den gegenseitigen Londesgrenzen; bekannt gemacht 
den 4. Februar 1848. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die der Stadt 
Benneckenstein in Bezug auf den chaussee- 
mäßigen Ausbau und die Unterhaltung des im 
diesseitigen Gebicte belegenen Tbeils der Straße von 
Hohegeiß über Benneckenstein nach Hasselfelde 
bewilligten sis kalischen Vorrechte. 
  
2925. 
(init Anl.) 
2926. 
2923. 
2917. 
2932. 
2934. 
2930. 
292B. 
  
  
24. 
19. 
10-12. 
15. 
37.53. 
6163.
	        
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