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mit denen zum landwirthschaftlichen Betriebe erforderlichen Gebaͤuden
und Inventarien;
die Grunderwerbspreise, welche fuͤr das Grundstuͤck bei der letzten
und bei fruͤheren Besitzveraͤnderungen theils als Kaufgeld ausdruͤcklich
stipulirt, theils durch Uebernahme von Privatabgaben und Lasten, außer
den oͤffentlichen, gewaͤhrt worden sind;
endlich der Preis, fuͤr welchen andere Grundstuͤcke, von dem Um-
fange und der Art des abzuschaͤtzenden, am Orte oder in dessen naͤchster
Umgebung hingelassen zu werden pflegen, und welcher daher wahrschein-
lich auch für das abzuschätzende Grundstück erlangt werden würde,
müßte dasselbe zum Verkauf gestellt werden.
Auf die Betrachtung aller dieser Momente wird die Schätzung des
Ackerlandes gegründet, und der Grundwerth desselben in bestimmter Kapital-
ziffer ausgesprochen.
Es darf jedoch der Werth eines Morgens Ackerland auch unter den
günstigsten Verhältnissen niemals höher angenommen werden, als
in E1. Klasse auf 5K5 Rthlr.
· I -
V
".. 1. 50
7 IV. “v“ - 35 -“
= V. 2 - 20 =
Dagegen findet eine Begrenzun nach unten hin nicht Statt, und es
kann also beispielsweise ein Morgen I. Klasse auch unter 65 oder unter 50 Rehlr.
u. s. w. geschätzt werden.
K. 4.
Wiesenland.
Das Wiesenland wird ebenfalls nach Bodenbeschaffenheit und Ertrags-
shigkeit bonitert, zu einem befstimmten Heuertrage angesprochen und in eine
der folgenden fünf Bonitätsklassen eingeschätzt:
I. Wiesenklasse. Heuertrag vom Morgen 20 bis 24 Zemtner.
II. O„ 15 gegen 55
10 = 1
M
ni.
IV. 2 - 2 - 6 2 10 *
V. - - unter 6 -
Auch hier werden außer dem bonitirten Naturalertrage, der Sicherheit
desselben und der Beschaffenheit des Heu's, die Werbungskosten, die zehnjaͤh-
rigen Durchschnittspreise, die Lasten und die Grunderwerbspreise ins Auge ge-
faßt, und die aus dem Inbegriff dieser Momente Seschöofte Werhhschätzun
wird auch hier in einer Kapitalziffer ausgesprochen. Es darf jedoch der Wert
eines Morgens Wiesenland niemals höher angenommen werden, als
in I. Klasse auf 150 Rthlr.
II. -
-Ê III. = -160 =
= IV. = 30 =
= V. 15 2
31* wobei
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