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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
JNr. 30. —
(Nr. 3154.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Juni 1849., betreffend die Ueberweisung der ge-
sammten Medizinal-Verwaltung, mit Einschluß der Medizinal= und
Sanitäts-Polizei, an den Minister der Unterichts= und Medizinal-
Angelegenheiten.
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A#% den Bericht des Staatsministeriums vom 18. d. Mts. genehmige Ich
hierdurch unter Aufhebung der Order vom 29. Januar 1825. die Ueberweisung
der gesammten Medizinal= Verwaltung, mit Einschluß der Medizinal= und
Sanitäts-Polizei, an den Minister der Unterrichts= und Medizinal-Angelegen-
heiten mit der Maaßgabe, daß der Letztere in allen Fallen, in welchen durch
Anordnungen in der Medizinal-Verwaltung die Interessen anderer Ressorts be-
troffen werden, vor der Entscheidung sich mit den betheiligten Ministern zu be-
nehmen und nach Lage der Umstände gemeinschaftlich mit ihnen zu handeln hat.
Insbesondere ist der Lehrplan der Thierarzneischule vor dessen Genehmigung
durch den Minister der Medizinal-Angelegenheiten den Ministern des Krieges
und für landwirthschaftliche Angelegenheiten zur Aeußerung mitzutheilen, auch
mit denselben jede organische Verfügung über die Ausbildung der Thierärzte
vorher zu berathen. Mit der Ausführung dieses durch die Gesetzsammlung be-
kannt zu machenden Erlasses sind die Minister der Medizinal-Angelegenheiten
und des Innern beauftragt.
Bellevue, den 22. Juni 1849.
Friedrich Wilhelm.
Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons.
An das Staatsministerium.
Johrgons 1849. (Nr. 3154—3155.) * 53 Nr. 3155.)
Uusgegeben zu Berlin den 9. August 1849.