Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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vertrag 
mit der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Unter den nachbenannten Staatskommissarien: 
dem Geheimen Ober-Finanzrath Mellin 
un 
dem Geheimen Finanzrath von der Reck, 
38 Vertretern des Ministeriums fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche 
rbeiten, 
dem Geheimen Finanzrath Seydel, 
als Vertreter des Finanzministeriums, 
dem Geheimen Justizrath von Bernuth, 
als Vertreter des Juslizministeriums, 
einerseits, und 
den Bevollmächtigten der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft, 
und zwar: 
Stirene der Direktion: 
dem Vorsitzenden der Direktion, Kaufmann N. C. Strom aus 
Aachen und 
dem Direktions-Mitgliede, Geheimen Regierungsrath Arndts aus 
Düsseldorf; 
Seitens der Aktiondre 
dem Rechtsanwalt Lewald aus Berli 
andererseits, 
wurde heute, nachdem die eben genanmen Bevollmächtigten der Aachen-Düssel- 
dorfer Eisenbahn-Gesellschaft durch das in notariell beglaubigter Form ange- 
hängte Protokoll über die General-Versammlung vom 10. August 1849. und 
das Protokoll über die Sigung der Direktion der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn- 
Gesellschaft vom 10. August 1849. ihre unbeschränkte Ermächtigung zum Abschluß 
eines Vertrages mit dem Staate nachgewiesen hatten, 
vorbehaltlich der höheren Genebensgung. Seitens der zuständigen Staats-= 
Behörden, 
nachfolgender Vertrag abgeschlossen. 
g. 1. 
Um der unterm 21. August 1846. (Gesetz-Sammlung für 1846. S. 404.) 
konzessionirten Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft in Rücksicht auf die 
eingerretenen ungünstigen Zeitverhältnisse eine die Fortsetzung und Ausführung 
ihres Unrernehmens erleichternde Unterstützung zu gewähren, ubernimmt der 
Staat den Aktiondren gegenüber eine Zinsgarantie zum Satze von drei und 
einem halben Prozent für das statutenmäßig vier Millionen Thaler betragende 
Aktienkapital. Diese Bewilligung erfolgt unter den nachfolgenden Maaßgaben 
und Bedingungen. 
g. 2.
	        
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