Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

— 4 — 
(Nr. 3203.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1849., betreffend die Erichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Altena. 
A- den Bericht vom 11. Dezember d. J. genehmige Ich die Errichtung 
einer Handelskammer für den Kreis Altena im Regierungsbezirk Arnsberg. 
Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Lüdenscheid. Sie soll aus 
achtzehn Mirtgliedern bestehen, für welche neun Stellvertreter gewählt werden. 
Die Wahl der Mitglieder un Stellvertreter erfolgt in fünf engeren Bezirken, 
wovon der erste die Stadt und das Amt Altena, der zweite die Stadr und 
das Amt Lüdenscheid, der dritte die Stadt und das Amt Plettenberg und das 
Amt Neuenrade, der vierte das Amt Halver und der fünfte die Aemter Her- 
scheid, Meincrtshagen und Kierspe umfaß. Die beiden ersten Wahlbezirke 
haben je 6 Mitglieder und 3 Stellvertrerer, die drei letzten je 2 Mitglieder und 
einen Stellvertreter zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder 
und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbrreibende des Kreises 
Altena berechtigt, welche in der Stenerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen 
Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vorschriften der 
Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von Handelskammern 
Anwendung. 
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
8 Potsdam, den 17. Dezember 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 3204.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.