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(Nr. 3203.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1849., betreffend die Erichtung einer
Handelskammer für den Kreis Altena.
A- den Bericht vom 11. Dezember d. J. genehmige Ich die Errichtung
einer Handelskammer für den Kreis Altena im Regierungsbezirk Arnsberg.
Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Lüdenscheid. Sie soll aus
achtzehn Mirtgliedern bestehen, für welche neun Stellvertreter gewählt werden.
Die Wahl der Mitglieder un Stellvertreter erfolgt in fünf engeren Bezirken,
wovon der erste die Stadt und das Amt Altena, der zweite die Stadr und
das Amt Lüdenscheid, der dritte die Stadt und das Amt Plettenberg und das
Amt Neuenrade, der vierte das Amt Halver und der fünfte die Aemter Her-
scheid, Meincrtshagen und Kierspe umfaß. Die beiden ersten Wahlbezirke
haben je 6 Mitglieder und 3 Stellvertrerer, die drei letzten je 2 Mitglieder und
einen Stellvertreter zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder
und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbrreibende des Kreises
Altena berechtigt, welche in der Stenerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen
Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vorschriften der
Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von Handelskammern
Anwendung.
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu
ringen.
8 Potsdam, den 17. Dezember 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten.
(Nr. 3204.)