fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Gelseh-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
10 Stück vom Jahre 1833. 
41) Deeret 
wegen Bestätigung des Statuts für die Sparcasse zu Riesa; 
vom gten Juni 1853. 
Wogn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen ꝛe. ꝛc. ꝛc. 
thun hiermit kund, daß wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern 
die von einem Vereine von Privatpersonen, Karl Gottlob Müllern und Genossen, beab— 
sichtigte Errichtung einer von den Unternehmern solidarisch zu vertretenden, außerdem aber 
unter die subsidiarische Garantie der Stadtcommun Riesa zu stellenden Sparcasse zu Riesa 
genehmigt und das Uns dafür vorgelegte Statut, unter Bewilligung der in den &6 34, 
37, 39 und 44 beanspruchten Rechtsvergünstigungen, dergestalt bestätigt haben, daß den 
darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Hierüber ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdeeret 
ausgefertigt und von Uns unter Beisetzung Unseres Königlichen Siegels eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, den 9ten Juni 1853. 
Friedrich August. 
□# Dr. Ferdinand Zschinsky. 
„Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Statut 
für die Sparcasse zu Riesa. 
ꝛc. #c. 
g34. Die eingelegten Gelder sind keiner Verkümmerung unterworfen, indeß wird 
1853. 25 
      
 
	        
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