Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Schema C. 
100 Thaler. “ms 100 Thaler. 
Thaler Hundert 
zahlt die Bank des Berliner Kassenvereins ohne Legitimationsprüfung dem 
Einlieferer dieser Banknote. 
Berlin, den 
Die Bank des Berliner Kassenvereins. 
Director. HRendam. Controlleur. 
Wer die Noten der Bank verfälscht oder nachmacht, oder dergleichen 
verfälschte oder nachgemachte Noten wissentlich verbreitet oder verbreiten hilft, 
verfällt in die nämliche Strafe wie derjenige, welcher falsches Geld unter lan- 
desherrlichem Gepräge gemünzt oder verbreitet hat. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berli#n, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hoftuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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