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durch den Polizeirichter auf Antrag des Deichhauptmanns und des Polizei-
Anwalts bewirkt werden.
Die vom Deichhauptmann allein, nicht vom Polizeirichter festgesetzten
Geldstrafen fließen zur Deichkasse.
S. 44.
Der Deichhauptmann ist stimmberechtigter Vorsitzender des Deichamtes;
er beruft dessen Versammlungen, leitet die Verhandlungen, erdffnet und schließt
die Sitns und handhabt die Ordnung in denselben.
ur Ausführung aller dieser Gese aͤfte ist der Deichhauptmann ermaͤch-
tigt, sich die erforderliche Expeditions- und Schreibhuͤlfe anzunehmen und auf
Kosten des Verbandes zu halten.
g. 45.
2. Deichin- Der Deichinspektor leitet die technische Verwaltung des Deichverbandes,
speltor. mit Einschluß der zur Abwehrung der Gefahr bei Hochwasser und Eisgang
erforderlichen Maaßregeln. Er muß die Qualifikation eines gepruͤften Bau-
meisters besitzen. Seine Wahl und Bestätigung erfolgt in der für den Deich-
hauptmann vorgeschriebenen Weise.
C. 46.
Der Deichinspektor entwirft die Anschläge zur Unterhaltung und Her-
stellung der Sozietäts-Anlagen und legt solche dem Deichhauptmann zur Pri-
fung und Einholung der Genehmigung des Deichamtes vor.
Die Projekte über den Bau neuer Deiche und Schleusen, über die Er-
höhung oder Abtragung von Deichen und über den Verschluß von Deichbrüchen
sind der Regierung zur Genehmigung vorzulegen.
S. 47.
Wird von dem Oeichamt die Genehmigung zur Ausführung einer Ar-
beit versagt, welche nach der Erklärung des Beichinzpeztors ohne Gefähryun
der Sozietätszwecke weder unterlassen noch aufgeschoben werden darf, so mu
die Entscheidung der Rezirrung (cf. &. 36.) von dem Deichinspektor eingeholt
und demnächst zur Ausführung gebracht werden.
K. 48.
Die Ausführung der von dem Deichamte oder von der Regierung be-
schlossenen Bauten ist von dem Deichinspektor zu leiten.
Auch die laufende Beaufsschtigung und Unterhaltung der Deiche, Grä-
ben, Schleusen, Uferdeckwerke und Pflanzungen erfolgt unter der Leitung des
Deichinspektors. Di
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