Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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der iste Bezirk: die Ortschaften Brottewitz, Mar- 
tinskirchen und Altbelgern 2 Reprsentanten, 
der #te Bezirk: die Orrschaften Lehndorf, Koßdorf, 
Wenzendorf und die Koßdorf-Wenzendorfer Bei- 
felder 1 
der 3te Bezirk: Dorf Stehla 1 
der 4te Bezirk: die Ortschaften Blumberg und 
en...............................·....... 1 
der 5te Bezirk: Domaine Packisch 1 
der bte Bezirk: die Ortschaften Tauschwitz, Otter- 
sitz, Korgitsch und Koͤllitzsch 2 
der 7te Bezirk: die Ortschaften Nichtewitz, Mark 
Seehausen, Kaucklitz und Arzberg 2 
der 8te Bezirk: die Ortschaften Adelwitz und Ka- 
thewitz 
der 919e Bezirk: die Ortschaften Triestewitz und 
Kamitz 1 
der 10te Bezirk: die Ortschaft Puͤllswerda. .. . .. 1 - 
Summa 13 Repraͤsentanten, 
und eine gleiche Zahl von Stellvertretern auf sechs Jahre waͤhlt. 
Alle zwei Jahre scheidet ein Drittel — und zwar das erste und zweite 
Mal 4, das dritte Mal 5 — aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die 
das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. 
Die Ausscheidenden können wieder gewählt werden. Wöhlbar ist jeder grog. 
jährige Deichgenosse, welcher den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht durch 
rechtskräftiges Urtel verloren hat und nicht Unterbeamter des Verbandes ist. 
Mit dem Aufhören der Wählbarkeit verliert die Wahl ihre Wirkung, 
Vater und Sohn, sowie Brüder, dürfen nicht zugleich Mitglieder des 
Deichamtes sein. Sind dergleichen Verwandte zugleich gewählt, so wird der 
dltere allein zugelassen. 
K. 69. 
Die Repräsentanten werden in jedem Bezirke nach absoluter Stimmen= 
mehrheit von denjenigen Deichgenossen gewählt, welche mindestens zehn Nor- 
mal-Morgen nach der Deichrolle versteuern. 
Wer mit einer Fläche von 10 bis zu 20 Morgen katastrirt ist, hat Eine 
Stinm wer 20 Morgen bis zu 30 Morgen versteuert, zwei Stimmen, 
u. s. w. 
Nie-
	        
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