Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Iseentliche Arbeiten zu treffenden Bestimmung, sie muß aber unter allen Um- 
ständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinenden Zeitungen erfolgen. Zur 
Urkunde dieses haben Wir das gegemwartige landesherrliche Privilegium Aller- 
böchst ceigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausferti- 
e1en lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Dl,galonen in Ansehung 
brer Befriedlgung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder 
Rechten Dritker zu prchjudiziren. 
Gegeben Potsdam, den 16. Rovember 1850. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
A. 
Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Obligation. 
— über 200 Rthlr. 
Inhaber dieser Obligation. hat einen Antheil von Zwei Hun- 
dert Thalern Preußisch Kurant an der mit Allerhöchster Genehmigung 
und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe 
der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft im Betrage von 
sechsmal Hundert zwölf Tausend Thalern. 
Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen 
die vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres zahlbaren 
halbjährigen Zins-Kupons zu erheben. 
Aachen, den 
Koönigliche Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Unterschriften.) 
1 Eingetragen im Der Rendant. 
Obligationsbuch Foll (Unterschrift.) 
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum von sechs Jahren, vom 
1. Januar 1851. an gerechnek, zwölf halbjahrige Zins-Kupons Nr. 1. bis 12. 
ausgegeben, von welchen der letzte den in F. 2. bestimmten Vermerk enthälr.
	        
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