Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Stellvertreter, der dritte ebenfalls zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter, der 
vierte ein Mitglied und einen Stellvertreter, der fuͤnfte gleichfalls ein Mitglieb 
und einen Stellvertreter zu wählen. Zur Thellnahme an der Wahl der Mit- 
glieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende der 
genannten Bezirke berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kauf- 
männischen Rechten Gewerbsteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vor- 
schriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von 
Handelskammern Anwendung. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung 
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Bellevue, den 18. Novemher 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An 
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 3336.) Bekanntmachung, betreffend die erfolgte Bestätigung der Bergbau-Gesellschafe 
Concordia zu Oberhausen. Vom 21. November 1850. 
Sn Mazjestät der König haben mittelst Allerhöchster Bestatigungs-Urkunde 
vom 18. d. M. die unter dem Namen „Bergbau-Gesellschaft Concordia“ zu 
Oberhausen in dem Bezirk des Essen-Werdenschen Bergamts zur Erwerbun 
und Ausbeutung von Steinkohlen-Bergwerken zusammengetretene Aktien-Gesell- 
schaft landesherrlich zu genehmigen geruhet. ies wird auf Grund des Ge- 
setzes über die Aktien -Gesellschaften vom 9. November 1843. hierdurch mir 
dem Bemerken bekannt gemacht, daß das von den Uncernehmern zu den nota- 
riellen Verhandlungen vom 29. Juni und 9., 19. und 26. Juli vollzogene Ge- 
sellschaftsstatut vom 27. Juli d. J. durch das Amtsblatt der Kdniglichen Re- 
gierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gelangtk. 
Berlin, den 21. November 1850. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(gez.) v. d. Heydt. 
  
(Nr. 3337.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1850., betreffend die Anwendung 
der dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Febrnar 1840. angehängten Bestim- 
mungen wegen der Polizei-Vergehen auf die Prenzlau-Boitzenburger 
Chaussee. 
N. Ich der Prenzlau-Boitzenburger Chausseebau-Gesellschaft bereits 
die Berechtigung ertheilt habe, auf der von ihr erbauten Chaussee von Prenz- 
lau nach Boitzenburg ein Chausseegeld nach dem jedesmaligen Tarif für die 
(N. 3335—3338.) Staats=
	        
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