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Sachregister. 1850.
Anseinandersetzungs-Nezesse, deren rechtsgültige
Vollziehung auch vor selchen Staats= und Gemeinde=
beamten, welche die General-Kommissionen oder land-
wirkhschaftlichen Regierungs = Abthellungen mit der Be-
sorgung von Auseinandersetzungs-Geschästen brauftragt
haben. (G. v. 2. März 50. S. 108.) 100. — die be-
schränkende Vorschrift des §. 43. der Prrordn. v.
30. Juni 1831. wird hiernach aufgehoben. (ebend.
§. 108.) 100. — von den Auselnandersetzungs-Behör-
den bestätigt, Berlchtigung der Hppothekenbücher nach
denselben. (ebend. §§. 100—112.) 100—111.
Ausfertigungsgebühren, eine unter diesem Namen
bel Besitzveränderungen vorkommende Abgabe, deren Auf-
bekung ohne Eatschärigung. (G. v. 2. Mär) 50.S.39.) 00.
Ausgabe-Etat, Hbhriche, siehe Staatshaushalts-
Etats.
Ausgaben der Prerinztol, Bezirks-, Kreis= u. Ge-
meindevertretungen, über solche muß wenigstens jährlich
ein Bericht vrröffentlicht werden. (V. 1. v. 31. Janr.
50. Art. 105. Nr. 4.) 33.
Ausland, die in denselben gelegenen preußischen Pest-
Anslalten werden den nächstgelegenen Ober-Pestrirektio=
nen zugewlesen. (A. E. v. 19. Septbr. 49.) 299. —
die Grenzzellbehörde ist befugt, das Vetreten desselben
ohne thre besendere Erlaukniß den wegen Kentretande
oder Zolldefrautation unter Poelizei = Aufsicht Gestellten
zu untersagen. (G. v. 12. Febr. 50. §S. 9.) 51. — .
auch Pardon, landesherrlicher.
Ausländer, dieselben dürsen nur mit Genehmigung
der Aussichtsbehörde als Jagrprächter angenommen
werden. (G. v. 7. März 50. S. 12.) 168. — können
Jagscheine nur gegen die Bürgschaft eines Inländers
erhalten. (ebend. s. 14.) 108. — diesseits wegen
Kontrebande oder Zolldefraudation unter Pelizei = Auf-
sicht gestellt, können in polizellichem Wege des Landes
verwiesen werden. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10.) 51.
— dle Befugniß der zustänrigen Behörden, die Landes-
verweisung gegen Ausländer in anderen Fällen zu rer-
sügen, wird durch diese Bestimmung nicht trrührt.
(ebend. S. 10.) 51.
Ausleben, Ort, *7 Chaussecbau Nr. 10.
Auslieferungen von Verbrechern, siehe letz.
Ausnahmegerichte, siehe Gerichte.
Außerkurssetzung von Papiergeld, Ubereinkommen
mit den auf Grund des Vertrages rom 26. Mal 1819.
verbündeten Negierungen über das Versahren bet sol-
cher. (Staateminist.-Bekanntmach, v. 6. Seplbr. 50.)
309. — dieselbe soll nicht anders eintreten, als nach-
dem eine Elnlösungsfrist ren minrestens vier Wochen
-estgesett und wenigstens drei Monate ver ihrem Ab-
lauf sowohl im eigenen Staate öffentlich bekannt ge-
Außerkurssetzung von Papiergelr, (Forks.)
macht, als auch den übrigen verbündeten Reglerungen
behufs der Verkündigung in ihren Staaten amtlich no-
tifsizirt worden ist. (ebend.) 399.
Ausstattungen von Familiengliedern des Guts= oder
Gruntherr, alle Abgaben zu denselben sind ohne Ent-
schärigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. S. 3.
Nr. 9.) 81.
Auswanderung, die Freiheit derselblen lann von
Stgalswegen nur in Bezug auf die Wehrpflicht be-
schränkt worden. (Verf. Urk. v. 31. Janr. 50.) 18.
Auszeichnungen, mit Vorrechten nicht verbunden,
deren Verleihung steht dem Könige zu. (Verf. Urk. v.
31. Janr. 50. Art. 60.) 23. 1
B.
Bäche, öffentliche, Befrelung derselten on der Grund-
steuer. (G. v. 21. Febr. 50. 8. 22.) 6
Bank, Preußische, Revision gurecheern3#.3 durch
die Ober-Rechnungskammer. (A. E. v. 15. Juli 50.)
417. f. — das Präsirium der letztern wird davon ent-
kunen. (ibend. Nr. 1.) 417. — senstige Besugnisse
und Verpflichtungen der Ober-Rechnungskammer rück-
sichtlich jener Revision. (ebend. Nr. 2— 4.) 417. 418.
— ter Chef der Bank bestimmt die Form für die jähr-
liche Rechnungslegung, ertheilt auch dem Haupt-Bank-
Direkterium die Decharge. (ebend.) 417. 418.
Bank, (Privatbank) des Berliner Kassenvereins,
in Berlin, gebildet durch eine Aktiengesellschaft zum Be-
triebe von Bankgeschästen, mit einem Stammkapital von
einer Million Thalern, Statut derselben (vom 15.
Apr. 30.) 301—320. — von den Zwecken. und dem
Stammkapital der Bank, (ebend. Ss. 1—3.) 301. 302.
— von den Aktionairen und den Aktien. (66. 4— 9.)
302. 303. — von den Geschästen der Bank. (66. 10—
18.) 303— 303. — ven den speziellen Rechten der
Vank. (§. 19.) 305.f. — Aausslchtsrecht des. Staats.
(§. 20) 306. — von der Verfassung und der Verwal-
tung der Bank. (§. 21— 68.) 306—314. — allge-
melne Bestimmungen. (505.59—65.) 314—316.— Dauer
der Gesellschaft. (S. 07.) 316. — Verfahren beider Auf-
lösung (ss. 698—70.) 316. 317.— soweit dleses Statut
nicht abweichende Bestimmungen enthält, finden die
Vorschriften des Gesehes vom 0. Novbr. 1813. über Aktien-
gesellschaften, auf obige Bank Anwendung. (S. 71.) 317.
Bank, Privat-, ritterschaftlicze in Pommern, der
Hauptverwaltung der Staatsschulden liegt die Ausfäh-
rung des §. 8. des Statuts für erstere r. 21. Aug.
e490., wegen der von derselben bei der General-Staate-
kasse niedergelegten 500,000 Rihlr. in Staatsschuld-
scheinen, ob. (G. v. 21. Febr. 50. §S. 5. d.) 68.
Bank-