Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Sachregister. 1850. 
Anseinandersetzungs-Nezesse, deren rechtsgültige 
Vollziehung auch vor selchen Staats= und Gemeinde= 
beamten, welche die General-Kommissionen oder land- 
wirkhschaftlichen Regierungs = Abthellungen mit der Be- 
sorgung von Auseinandersetzungs-Geschästen brauftragt 
haben. (G. v. 2. März 50. S. 108.) 100. — die be- 
schränkende Vorschrift des §. 43. der Prrordn. v. 
30. Juni 1831. wird hiernach aufgehoben. (ebend. 
§. 108.) 100. — von den Auselnandersetzungs-Behör- 
den bestätigt, Berlchtigung der Hppothekenbücher nach 
denselben. (ebend. §§. 100—112.) 100—111. 
Ausfertigungsgebühren, eine unter diesem Namen 
bel Besitzveränderungen vorkommende Abgabe, deren Auf- 
bekung ohne Eatschärigung. (G. v. 2. Mär) 50.S.39.) 00. 
Ausgabe-Etat, Hbhriche, siehe Staatshaushalts- 
Etats. 
Ausgaben der Prerinztol, Bezirks-, Kreis= u. Ge- 
meindevertretungen, über solche muß wenigstens jährlich 
ein Bericht vrröffentlicht werden. (V. 1. v. 31. Janr. 
50. Art. 105. Nr. 4.) 33. 
Ausland, die in denselben gelegenen preußischen Pest- 
Anslalten werden den nächstgelegenen Ober-Pestrirektio= 
nen zugewlesen. (A. E. v. 19. Septbr. 49.) 299. — 
die Grenzzellbehörde ist befugt, das Vetreten desselben 
ohne thre besendere Erlaukniß den wegen Kentretande 
oder Zolldefrautation unter Poelizei = Aufsicht Gestellten 
zu untersagen. (G. v. 12. Febr. 50. §S. 9.) 51. — . 
auch Pardon, landesherrlicher. 
Ausländer, dieselben dürsen nur mit Genehmigung 
der Aussichtsbehörde als Jagrprächter angenommen 
werden. (G. v. 7. März 50. S. 12.) 168. — können 
Jagscheine nur gegen die Bürgschaft eines Inländers 
erhalten. (ebend. s. 14.) 108. — diesseits wegen 
Kontrebande oder Zolldefraudation unter Pelizei = Auf- 
sicht gestellt, können in polizellichem Wege des Landes 
verwiesen werden. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10.) 51. 
— dle Befugniß der zustänrigen Behörden, die Landes- 
verweisung gegen Ausländer in anderen Fällen zu rer- 
sügen, wird durch diese Bestimmung nicht trrührt. 
(ebend. S. 10.) 51. 
Ausleben, Ort, *7 Chaussecbau Nr. 10. 
Auslieferungen von Verbrechern, siehe letz. 
Ausnahmegerichte, siehe Gerichte. 
Außerkurssetzung von Papiergeld, Ubereinkommen 
mit den auf Grund des Vertrages rom 26. Mal 1819. 
verbündeten Negierungen über das Versahren bet sol- 
cher. (Staateminist.-Bekanntmach, v. 6. Seplbr. 50.) 
309. — dieselbe soll nicht anders eintreten, als nach- 
dem eine Elnlösungsfrist ren minrestens vier Wochen 
-estgesett und wenigstens drei Monate ver ihrem Ab- 
lauf sowohl im eigenen Staate öffentlich bekannt ge- 
Außerkurssetzung von Papiergelr, (Forks.) 
macht, als auch den übrigen verbündeten Reglerungen 
behufs der Verkündigung in ihren Staaten amtlich no- 
tifsizirt worden ist. (ebend.) 399. 
Ausstattungen von Familiengliedern des Guts= oder 
Gruntherr, alle Abgaben zu denselben sind ohne Ent- 
schärigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. S. 3. 
Nr. 9.) 81. 
Auswanderung, die Freiheit derselblen lann von 
Stgalswegen nur in Bezug auf die Wehrpflicht be- 
schränkt worden. (Verf. Urk. v. 31. Janr. 50.) 18. 
Auszeichnungen, mit Vorrechten nicht verbunden, 
deren Verleihung steht dem Könige zu. (Verf. Urk. v. 
31. Janr. 50. Art. 60.) 23. 1 
B. 
Bäche, öffentliche, Befrelung derselten on der Grund- 
steuer. (G. v. 21. Febr. 50. 8. 22.) 6 
Bank, Preußische, Revision gurecheern3#.3 durch 
die Ober-Rechnungskammer. (A. E. v. 15. Juli 50.) 
417. f. — das Präsirium der letztern wird davon ent- 
kunen. (ibend. Nr. 1.) 417. — senstige Besugnisse 
und Verpflichtungen der Ober-Rechnungskammer rück- 
sichtlich jener Revision. (ebend. Nr. 2— 4.) 417. 418. 
— ter Chef der Bank bestimmt die Form für die jähr- 
liche Rechnungslegung, ertheilt auch dem Haupt-Bank- 
Direkterium die Decharge. (ebend.) 417. 418. 
Bank, (Privatbank) des Berliner Kassenvereins, 
in Berlin, gebildet durch eine Aktiengesellschaft zum Be- 
triebe von Bankgeschästen, mit einem Stammkapital von 
einer Million Thalern, Statut derselben (vom 15. 
Apr. 30.) 301—320. — von den Zwecken. und dem 
Stammkapital der Bank, (ebend. Ss. 1—3.) 301. 302. 
— von den Aktionairen und den Aktien. (66. 4— 9.) 
302. 303. — von den Geschästen der Bank. (66. 10— 
18.) 303— 303. — ven den speziellen Rechten der 
Vank. (§. 19.) 305.f. — Aausslchtsrecht des. Staats. 
(§. 20) 306. — von der Verfassung und der Verwal- 
tung der Bank. (§. 21— 68.) 306—314. — allge- 
melne Bestimmungen. (505.59—65.) 314—316.— Dauer 
der Gesellschaft. (S. 07.) 316. — Verfahren beider Auf- 
lösung (ss. 698—70.) 316. 317.— soweit dleses Statut 
nicht abweichende Bestimmungen enthält, finden die 
Vorschriften des Gesehes vom 0. Novbr. 1813. über Aktien- 
gesellschaften, auf obige Bank Anwendung. (S. 71.) 317. 
Bank, Privat-, ritterschaftlicze in Pommern, der 
Hauptverwaltung der Staatsschulden liegt die Ausfäh- 
rung des §. 8. des Statuts für erstere r. 21. Aug. 
e490., wegen der von derselben bei der General-Staate- 
kasse niedergelegten 500,000 Rihlr. in Staatsschuld- 
scheinen, ob. (G. v. 21. Febr. 50. §S. 5. d.) 68. 
Bank-
	        
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