Sachregister. 1850. 11
Bezirks-(Krels= u. Prorinzlal-) Ordnung für den
Preußischen Staat (v. 11. März 50.) 251 — 205. —
s. serner Kreis-, Bezirks= u. Provinzial-Ordnung.
Bezirksrath, von solchem wird die Aufsicht über die
Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten bei Gemein-
den ron mehr als 10,000 Einwohnern in erster In-
stanz geführt. (Gem. Ord. vom 11. März 50. S. 138.)
247. — bei den übrigen Gemeinden von demselben in
zweiter Instanz. (ebend. S. 138.) 217. — in jedem Be-
ztrke (Regierungsbezirke) ist ein solcher mit der Verwal-
tung der Angelegenheiten des Bezirks beauftragt. (Be-
zirks= 2c. Ord. v. 11. März 50. Art. 33.) 257. —
derselbe besteht aus dem Regierungs-Präásldenten und
vier Bezirks--Deputirten, welche Leptere von der Pro-
vinzial-Versammlung auf sechs Jaßre erwählt werden.
(Art. 33 u. 31.) 257. 258. — die Wahlen zur regel-
mäßigen Ergänzung desselben finden alle drel Jahre in
der regelmäßigen Situng der Provinzial-Versammlung
statt. (Art. 31.) 258. — Berufung, Geschäftsführung,
Fassung und Ausführung der Beschlüsse desselben. (Art.
35—37.) 258. — derselbe erstattet alljährlich einen zu
veröffentlichenden Bericht über die Verwaltung der Be-
zirks = Angelegenheiten. (Art. 37.) 238. — bdie Kosten
desselben werden von den betheiligten Bezirken getragen.
(Art. 60.) 202. ob und welche Vergülungen den
Mitgliedern desselben zu gewähren sind, hat die Pro-
vinzial-Versammlung durch allgemeine Beschlüsse festzu-
setzen. (Art. 60.) 202. — die das erste Mal ausschel-
denden Mitglieder desselben werden durch das Loos be-
stimmt. (Art. 71.) 201. — Erlaß provisorischer Ge-
schäftsordnungen für dens. durch den Minister des In-
nern. (Art. 72.) 204. — s. auch Bezirksdeputlrte.
Bczirks-Negierungen, dleselben können über die Ein-
richtungen, welche die örtliche Polizel - Verwaltung er-
sordert, besondere Vorschriften erlassen. (G. v. 11.
März 50. §&. 4.) 205. — auch haben sle über die Art
der Verkündigung der orkspolizeilichen Vorschriften, sowie
über die Formen derselben, die erforderlichen Bestim-
mungen zu erlassen. (S. ö.) 205. — die Befugniß der-
selben, sonstige allgemelne Verbote und Strafbestimmun=
gen in Ernangelung eines berelts bestehenden gesetzli-
chen Verbots, mit höherer Genehmigung zu erlassen, ist
aufgehoben. (§S. 14.) 267. — s. auch Reglerungen.
Bezirbsvorsteher, deren Wahl und Bestätigung auf
6 Jakre für die in großen und volkreichen Gemeinden
zu bildenden Ortsbezirke. (Gem. Orr. v. 11. März
50. &. 27.) 221. — dieselben sind Organe des Ge-
meinderorstandes und verpflichtet, seinen Anordnungen
Folge zu leisten, ihn namentlich in den örtlichen Ge-
schästen des Bezirks zu unterstützen. (§. 27.) 221.
Bibliotheken, öffentliche, Befreiung derselben von der
Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. §. 2. f.) 63.
Bienen, alle Abgaben für die Erlaubniß, selche auf ei-
genem Grund und Boden zu halten, sind ohne Ent-
schädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3.
Nr. 11.) 81.
Bildliche Darstellungen (Bilowerke, iülder), durch
solche seine Meinung frei zu äußern, hat jeder Preuße
das Recht. (Verf. Urk. v. Z31. Janr. 50. Art. 27.)
20. — Vergehen, welche durch solche begangen werden,
sind nach den allgemeinen Strafgesetzen zu bestrafen.
(ebend. Art. 28.) 20. — vor der erfolgten Revision des
Strafrechts wird über dergl. Vergehen ein besonderes
Gesetz ergehen. (ebend. Art. 113.) 34. — Ertheilung
und Zurücknahme der den Verkäufern derselben zu ih-
rem Gewerbebetriebe erforderlichen besondern Erlaubniß
der Regierung. (V. v. 5. Juni 50. §. 2.) 329. —
Verstattung einer Frist bis zum 1. Jull 50. zur nach-
träglichen Einholung dieser Erlaubniß. (ebend. §s. 2.)
329. f.
Binsen, auf Ländereien und Privatgewässern aller Art,
Ablösung der Berechtigung zu deren Nutzung, bel Ge-
meinheitsthellungen, in sofern diese Berechtigung auf
einer Dienstbarkeit beruht. (G. v. 2. März 50. Ark. 1.
Nr. 1., Art. 4.) 139. 140.
Birk, Ort, siehe Chausseebau Nr. 22.
Bittgänge, kirchlicht, solche berürfen einer vorgänglgen
Genehmigung und selbst einer Anzeige nicht, wenn sie
in der hergebrachten Art stattfinden. (G. v. 11. März
50. S. 10.) 279.
Bittschriften, solche darf Niemand den Kammern oder
einer derselben in Person überreichen. (V. U. v. 31.
Janr. 50. Art. 81.) 29.
Bleiwäsche, Ort, siehe Chausseebau Nr. 14.
Bocker Heide, Bildung einer Meliorations-Sozielät für
dieselte, um einen Theil der Grundstücke zwischen der
Lixpe und dem Haußenbach in den Kreisen Paderborn,
Bären, Wiedenbrück, Lippstart und Bockum durch Be-
wässerung mit Wasser aus dem Lippeflusse zu verbessern.
(G. v. 11. März 50.) 269. — Bedrilllgung eines Dar-
lehns aus der Staatskasse bis zur Höhe von 108,000
Rthlr. zur Ausführung der bkrabslchtigten Anlagen.
(ebend. §. 1.) 209. — das Darlehn soll fünf Jahre
zinsfrei sein, nach Ablauf dieses Zeitraums aber mit
fünf Prozent jährlich verzinst und amortislrt werden.
(§5. 2.) 209. — die zu bewässernden Grundstücke der
Sozietäts-Mitglieder haften für die in Ansehung ihrer,
der Sozietät zu entrichtenden Beltrége, ohne daß es
einir hypothekarischen Elntragung bedarf. (6. 2.) 209.
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