Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 11 
Bezirks-(Krels= u. Prorinzlal-) Ordnung für den 
Preußischen Staat (v. 11. März 50.) 251 — 205. — 
s. serner Kreis-, Bezirks= u. Provinzial-Ordnung. 
Bezirksrath, von solchem wird die Aufsicht über die 
Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten bei Gemein- 
den ron mehr als 10,000 Einwohnern in erster In- 
stanz geführt. (Gem. Ord. vom 11. März 50. S. 138.) 
247. — bei den übrigen Gemeinden von demselben in 
zweiter Instanz. (ebend. S. 138.) 217. — in jedem Be- 
ztrke (Regierungsbezirke) ist ein solcher mit der Verwal- 
tung der Angelegenheiten des Bezirks beauftragt. (Be- 
zirks= 2c. Ord. v. 11. März 50. Art. 33.) 257. — 
derselbe besteht aus dem Regierungs-Präásldenten und 
vier Bezirks--Deputirten, welche Leptere von der Pro- 
vinzial-Versammlung auf sechs Jaßre erwählt werden. 
(Art. 33 u. 31.) 257. 258. — die Wahlen zur regel- 
mäßigen Ergänzung desselben finden alle drel Jahre in 
der regelmäßigen Situng der Provinzial-Versammlung 
statt. (Art. 31.) 258. — Berufung, Geschäftsführung, 
Fassung und Ausführung der Beschlüsse desselben. (Art. 
35—37.) 258. — derselbe erstattet alljährlich einen zu 
veröffentlichenden Bericht über die Verwaltung der Be- 
zirks = Angelegenheiten. (Art. 37.) 238. — bdie Kosten 
desselben werden von den betheiligten Bezirken getragen. 
(Art. 60.) 202. ob und welche Vergülungen den 
Mitgliedern desselben zu gewähren sind, hat die Pro- 
vinzial-Versammlung durch allgemeine Beschlüsse festzu- 
setzen. (Art. 60.) 202. — die das erste Mal ausschel- 
denden Mitglieder desselben werden durch das Loos be- 
stimmt. (Art. 71.) 201. — Erlaß provisorischer Ge- 
schäftsordnungen für dens. durch den Minister des In- 
nern. (Art. 72.) 204. — s. auch Bezirksdeputlrte. 
Bczirks-Negierungen, dleselben können über die Ein- 
richtungen, welche die örtliche Polizel - Verwaltung er- 
sordert, besondere Vorschriften erlassen. (G. v. 11. 
März 50. §&. 4.) 205. — auch haben sle über die Art 
der Verkündigung der orkspolizeilichen Vorschriften, sowie 
über die Formen derselben, die erforderlichen Bestim- 
mungen zu erlassen. (S. ö.) 205. — die Befugniß der- 
selben, sonstige allgemelne Verbote und Strafbestimmun= 
gen in Ernangelung eines berelts bestehenden gesetzli- 
chen Verbots, mit höherer Genehmigung zu erlassen, ist 
aufgehoben. (§S. 14.) 267. — s. auch Reglerungen. 
Bezirbsvorsteher, deren Wahl und Bestätigung auf 
6 Jakre für die in großen und volkreichen Gemeinden 
zu bildenden Ortsbezirke. (Gem. Orr. v. 11. März 
50. &. 27.) 221. — dieselben sind Organe des Ge- 
meinderorstandes und verpflichtet, seinen Anordnungen 
Folge zu leisten, ihn namentlich in den örtlichen Ge- 
schästen des Bezirks zu unterstützen. (§. 27.) 221. 
Bibliotheken, öffentliche, Befreiung derselben von der 
Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. §. 2. f.) 63. 
Bienen, alle Abgaben für die Erlaubniß, selche auf ei- 
genem Grund und Boden zu halten, sind ohne Ent- 
schädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3. 
Nr. 11.) 81. 
Bildliche Darstellungen (Bilowerke, iülder), durch 
solche seine Meinung frei zu äußern, hat jeder Preuße 
das Recht. (Verf. Urk. v. Z31. Janr. 50. Art. 27.) 
20. — Vergehen, welche durch solche begangen werden, 
sind nach den allgemeinen Strafgesetzen zu bestrafen. 
(ebend. Art. 28.) 20. — vor der erfolgten Revision des 
Strafrechts wird über dergl. Vergehen ein besonderes 
Gesetz ergehen. (ebend. Art. 113.) 34. — Ertheilung 
und Zurücknahme der den Verkäufern derselben zu ih- 
rem Gewerbebetriebe erforderlichen besondern Erlaubniß 
der Regierung. (V. v. 5. Juni 50. §. 2.) 329. — 
Verstattung einer Frist bis zum 1. Jull 50. zur nach- 
träglichen Einholung dieser Erlaubniß. (ebend. §s. 2.) 
329. f. 
Binsen, auf Ländereien und Privatgewässern aller Art, 
Ablösung der Berechtigung zu deren Nutzung, bel Ge- 
meinheitsthellungen, in sofern diese Berechtigung auf 
einer Dienstbarkeit beruht. (G. v. 2. März 50. Ark. 1. 
Nr. 1., Art. 4.) 139. 140. 
Birk, Ort, siehe Chausseebau Nr. 22. 
Bittgänge, kirchlicht, solche berürfen einer vorgänglgen 
Genehmigung und selbst einer Anzeige nicht, wenn sie 
in der hergebrachten Art stattfinden. (G. v. 11. März 
50. S. 10.) 279. 
Bittschriften, solche darf Niemand den Kammern oder 
einer derselben in Person überreichen. (V. U. v. 31. 
Janr. 50. Art. 81.) 29. 
Bleiwäsche, Ort, siehe Chausseebau Nr. 14. 
Bocker Heide, Bildung einer Meliorations-Sozielät für 
dieselte, um einen Theil der Grundstücke zwischen der 
Lixpe und dem Haußenbach in den Kreisen Paderborn, 
Bären, Wiedenbrück, Lippstart und Bockum durch Be- 
wässerung mit Wasser aus dem Lippeflusse zu verbessern. 
(G. v. 11. März 50.) 269. — Bedrilllgung eines Dar- 
lehns aus der Staatskasse bis zur Höhe von 108,000 
Rthlr. zur Ausführung der bkrabslchtigten Anlagen. 
(ebend. §. 1.) 209. — das Darlehn soll fünf Jahre 
zinsfrei sein, nach Ablauf dieses Zeitraums aber mit 
fünf Prozent jährlich verzinst und amortislrt werden. 
(§5. 2.) 209. — die zu bewässernden Grundstücke der 
Sozietäts-Mitglieder haften für die in Ansehung ihrer, 
der Sozietät zu entrichtenden Beltrége, ohne daß es 
einir hypothekarischen Elntragung bedarf. (6. 2.) 209. 
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