Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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General-Kommissionen (Forts.) 
selbe wird vorläufig in zwel Abtheilungen geschleden, 
von denen 
die I. Akthellung die Auseinandersetzungs-Geschäfte 
der Reglirungsbezirke Merseburg und 
Erfurt, 
die II. Abtheilung die Auseinandersetzungen des Re- 
glerungsbezirks Magdeburg, 
zu brarbelten hat. (V. v. 20. Apr. 50.) 337.f. — 
dle Verlegung des Sltzes der I. Abtheilung nach einem 
andern Orte der Provinz bleibt vorbehalten. (ebend. 
5. 1.) 337. — Geschäftsregulirung bel denselben. 
(s5. 2—4.) 337. 338. — den Zeilpunkt, mit welchem 
dit vorstehend angeordnete Einrichtung ins Leben tritt, 
hat der Minister für die landwirthschaftlichen Angele- 
genhelten zu bestimmen. (s. ö.) 338. — derselben wird 
zur Zelt die Leitung der Gemeinheltstheilungen und 
Ablösungen im Herzogthum Anhalt- Bernburg überkra- 
gen. (Vertrag v. 11. Septbr. 50.) 413—4160. — siehe 
auch Anhalt-Bernburg. 
General-Ordenskommission, deren obere Leltung 
wird dem Präsidenten des Staatsministeriums übertra- 
gen. (A. E. v. 22. Janr. 30.) 42. 
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n, durch zwei derselben wird 
die unmlticlbare Konkrolle über die Ober-Postdirektio- 
nen, namentlich die Sorge für Aufrechthaltung eines 
übereinstimmenden Verfahrens bei denselben, wahrge- 
nommen, deren Funklionen von den vortragenden Rälhen 
des Postdepartements mit versehen werden sollen. (N. E. 
v. 19. Septbr. 49.) 299. 
General-Postkasse, in Berlin, geht als entbehrlich 
ein. (A. E. v. 19. Septbr. 49.) 299. 
Gerichte (Gerichtsbeherden, Justizbehörden), unabhän- 
gige, keiner andern Autorilät als der des Gesetzes un- 
terworfene, durch solche wird die richterliche Gewalt im 
Namen des Königs ausgeübt. (V. U. v. 31. Janr. 50. 
Art. 86.) 30. — dle Organlsatlon ders. wird rurch das 
Gesetz bestimmt. (ebend. Art. 80.) 30. — desgl. dle 
Kompetenz derselben und der Verwaltungsbehörden. 
(ebend. Art. 96.) 31. — über Kompetenzkonflikte zwl- 
schen denselben und den Verwaltungsbehörden entschel- 
det ein durch das Gesetz bezeichneler Gericktehof. 
(ebend. Art. 96.) 31. — erkennende in Civil- und 
Straffachen, die Verhandlungen vor venselben sollen 
öffentlich sein. (ebenr. Art. 93,) 31. — Beschränkung 
und Ausschlirhung rieser Ssfentllchkeit in gewissen Zäl- 
len. (cbend. Art. 93.) 31. — Ausnahmegerschte s#und 
unstatkhaft, da Nlemand seinem geseplichen Richter ent- 
logen werden darf. (ebend. Art. 7.) 18. 
Sachregister. 
1850. 
Gerichtliche Akte, alle Abgaben und Lelstungen, 
welche außer den Kosten, deren Erhebung sich auf die 
gesetzlich bestehenden Gebühren-Taxen gründet, für ein- 
zelne jener Akte oder bei Gelegenheit derselben entrich- 
tet werden, sind ohne Entschädigung aufgehoben. (G. 
v. 2. März 50. §. 3. Nr. 5.) 80. 
Gerichts-Assessoren, welchen eine etatsmäßige Stelle 
nicht gewährt ist, gehören zur fünften Rangklasse, stehen 
jedoch den etatsmäßigen Richtern nach. (A. E. v. 19. 
März 50. Nr. 6.) 275. — dieselben sind zur Haltung 
der Gesetzsammlung und des Reglerungsamteblatts ver- 
pflichtet. (A. E. v. 6. Juli 50.) 362. 
Gerichtsbarkelt, Privat-, die unter verschierenen Ve- 
nennungen vorkommenden Beiträge und Leistungen zur 
libertragung deren Lasten werden ohne Entschädigung 
aufgehoben. (G. v. 2. März 50. S. . Nr. 4.) 80. 
Gerichtsherrlichkeit (Gerichtsherrschaft), de- 
fren Aufhebung ohne Entschärlgung, unter Fortfall der 
Gegenleistungen und Lasten. (V. U. v. 31. Janr. 50. 
Art. 42.) 22. — alle Abgaben und Leistungen der 
Nichtangesessenen an dieselbe sind, sowelt sle aus diesem 
Verhältniß herzuleiten sind und nicht auf anderweitigen 
Verträgen beruhen, ohne Entschärigung aufgehoben. 
(G. v. 2. März 50. §s. 3. Nr. 3.) 80. 
Gerichtshöfe, oberste, es soll in Preußen nur Ein 
oberster Gerichtshof bestehen. (V. U. v. 31. Janr. 50. 
Art. 92.) 31. — beide oberste, noch bestehende sollen zu 
einem Einzigen vereinigt werden. (ebend. Art. 416.) 
35. — die Organlsation erfolgt durch ein besonderes 
Gesez. (ebend. Art. 116.) 35. — oberste der Monar- 
chle, dieselben, oder der verelnigte oberste Gerlchtshof, 
entscheiren in vereinlgten Senaten über Anklagen der 
Kammer gegen die Minister wegen des Verbrechens 
der Verfassungsverletzung, der ehechun und des Ver- 
raths. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 61.) 25. — slehe 
auch Oben-Tribunal. 
Gerlichtsordnung, Allgemeine, 
Thl. I. (Prozeßordnung) 
it. 27. F. 20. arnk die Stelle der in diesem §. we- 
zulässiger Einwendungen in 
Scchsttpreqesfen in Bezug genom- 
minen Verscheisten. ( . Thl. 
Tit. 8. 916 — 92. ) tritt 
uht n Pstrn des (G. 
5. Febr. 50. S. 7.) 61. 
Gertchtsvollgleher- 54 Bezirke 2 Appellatlonsge- 
richtshofes zu Cöln, dieselben gehsren auch zu den Ge- 
richtsbeamten, welche Wechselproteste aufnehmen können. 
(G. v. 15. Febr. 50. §. 3.) 61. 
Geschäftsordnung, durch eine solche regelt jere 
Kammer ihren Geschäftsgang und ihre Disziplin. (V. 
U. v. 31. Janr. 50. Art. 78.) 28. 
Ge-
	        
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