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General-Kommissionen (Forts.)
selbe wird vorläufig in zwel Abtheilungen geschleden,
von denen
die I. Akthellung die Auseinandersetzungs-Geschäfte
der Reglirungsbezirke Merseburg und
Erfurt,
die II. Abtheilung die Auseinandersetzungen des Re-
glerungsbezirks Magdeburg,
zu brarbelten hat. (V. v. 20. Apr. 50.) 337.f. —
dle Verlegung des Sltzes der I. Abtheilung nach einem
andern Orte der Provinz bleibt vorbehalten. (ebend.
5. 1.) 337. — Geschäftsregulirung bel denselben.
(s5. 2—4.) 337. 338. — den Zeilpunkt, mit welchem
dit vorstehend angeordnete Einrichtung ins Leben tritt,
hat der Minister für die landwirthschaftlichen Angele-
genhelten zu bestimmen. (s. ö.) 338. — derselben wird
zur Zelt die Leitung der Gemeinheltstheilungen und
Ablösungen im Herzogthum Anhalt- Bernburg überkra-
gen. (Vertrag v. 11. Septbr. 50.) 413—4160. — siehe
auch Anhalt-Bernburg.
General-Ordenskommission, deren obere Leltung
wird dem Präsidenten des Staatsministeriums übertra-
gen. (A. E. v. 22. Janr. 30.) 42.
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n, durch zwei derselben wird
die unmlticlbare Konkrolle über die Ober-Postdirektio-
nen, namentlich die Sorge für Aufrechthaltung eines
übereinstimmenden Verfahrens bei denselben, wahrge-
nommen, deren Funklionen von den vortragenden Rälhen
des Postdepartements mit versehen werden sollen. (N. E.
v. 19. Septbr. 49.) 299.
General-Postkasse, in Berlin, geht als entbehrlich
ein. (A. E. v. 19. Septbr. 49.) 299.
Gerichte (Gerichtsbeherden, Justizbehörden), unabhän-
gige, keiner andern Autorilät als der des Gesetzes un-
terworfene, durch solche wird die richterliche Gewalt im
Namen des Königs ausgeübt. (V. U. v. 31. Janr. 50.
Art. 86.) 30. — dle Organlsatlon ders. wird rurch das
Gesetz bestimmt. (ebend. Art. 80.) 30. — desgl. dle
Kompetenz derselben und der Verwaltungsbehörden.
(ebend. Art. 96.) 31. — über Kompetenzkonflikte zwl-
schen denselben und den Verwaltungsbehörden entschel-
det ein durch das Gesetz bezeichneler Gericktehof.
(ebend. Art. 96.) 31. — erkennende in Civil- und
Straffachen, die Verhandlungen vor venselben sollen
öffentlich sein. (ebenr. Art. 93,) 31. — Beschränkung
und Ausschlirhung rieser Ssfentllchkeit in gewissen Zäl-
len. (cbend. Art. 93.) 31. — Ausnahmegerschte s#und
unstatkhaft, da Nlemand seinem geseplichen Richter ent-
logen werden darf. (ebend. Art. 7.) 18.
Sachregister.
1850.
Gerichtliche Akte, alle Abgaben und Lelstungen,
welche außer den Kosten, deren Erhebung sich auf die
gesetzlich bestehenden Gebühren-Taxen gründet, für ein-
zelne jener Akte oder bei Gelegenheit derselben entrich-
tet werden, sind ohne Entschädigung aufgehoben. (G.
v. 2. März 50. §. 3. Nr. 5.) 80.
Gerichts-Assessoren, welchen eine etatsmäßige Stelle
nicht gewährt ist, gehören zur fünften Rangklasse, stehen
jedoch den etatsmäßigen Richtern nach. (A. E. v. 19.
März 50. Nr. 6.) 275. — dieselben sind zur Haltung
der Gesetzsammlung und des Reglerungsamteblatts ver-
pflichtet. (A. E. v. 6. Juli 50.) 362.
Gerichtsbarkelt, Privat-, die unter verschierenen Ve-
nennungen vorkommenden Beiträge und Leistungen zur
libertragung deren Lasten werden ohne Entschädigung
aufgehoben. (G. v. 2. März 50. S. . Nr. 4.) 80.
Gerichtsherrlichkeit (Gerichtsherrschaft), de-
fren Aufhebung ohne Entschärlgung, unter Fortfall der
Gegenleistungen und Lasten. (V. U. v. 31. Janr. 50.
Art. 42.) 22. — alle Abgaben und Leistungen der
Nichtangesessenen an dieselbe sind, sowelt sle aus diesem
Verhältniß herzuleiten sind und nicht auf anderweitigen
Verträgen beruhen, ohne Entschärigung aufgehoben.
(G. v. 2. März 50. §s. 3. Nr. 3.) 80.
Gerichtshöfe, oberste, es soll in Preußen nur Ein
oberster Gerichtshof bestehen. (V. U. v. 31. Janr. 50.
Art. 92.) 31. — beide oberste, noch bestehende sollen zu
einem Einzigen vereinigt werden. (ebend. Art. 416.)
35. — die Organlsation erfolgt durch ein besonderes
Gesez. (ebend. Art. 116.) 35. — oberste der Monar-
chle, dieselben, oder der verelnigte oberste Gerlchtshof,
entscheiren in vereinlgten Senaten über Anklagen der
Kammer gegen die Minister wegen des Verbrechens
der Verfassungsverletzung, der ehechun und des Ver-
raths. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 61.) 25. — slehe
auch Oben-Tribunal.
Gerlichtsordnung, Allgemeine,
Thl. I. (Prozeßordnung)
it. 27. F. 20. arnk die Stelle der in diesem §. we-
zulässiger Einwendungen in
Scchsttpreqesfen in Bezug genom-
minen Verscheisten. ( . Thl.
Tit. 8. 916 — 92. ) tritt
uht n Pstrn des (G.
5. Febr. 50. S. 7.) 61.
Gertchtsvollgleher- 54 Bezirke 2 Appellatlonsge-
richtshofes zu Cöln, dieselben gehsren auch zu den Ge-
richtsbeamten, welche Wechselproteste aufnehmen können.
(G. v. 15. Febr. 50. §. 3.) 61.
Geschäftsordnung, durch eine solche regelt jere
Kammer ihren Geschäftsgang und ihre Disziplin. (V.
U. v. 31. Janr. 50. Art. 78.) 28.
Ge-