Sachregister. 1850.
Kirchliche Vereine und deren Versammlungen, auf
solche beziehen sich die Bestimmungen des Gesetzes
vom 11. März 50. über das Versammlungs- und Ver-
elnigungsrecht, nicht, wenn dlese Vereine Korporations-
rechte haben. (ras. §. 2.) 278. — auch ulcht auf kirch-
liche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, wenn
ste in der hergebrachten Art stattfinden. (S. 10.) 279.
Kleinhandel mit Getränken, siehe lett.
Kommisslonen, außerordentliche, sind unstatthaft, da
Nlemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
darf. (Verf. Urk. v. 31. Jan. 50. Art. 7.) 18. —
zur Untersuchung von Thatsachen, solche kann jede
Kammer behufs ihrer Informatlon ernennen. (V. U.
v. 31. Janr. 50. Art. 81.) 20.— besondere, zur Erle-
digung einzelner Krels-, Bezirks= und Provinzial-An-
gelegenhelten, sowie zur Verwaltung einzelner Institute,
deren Kosten werden von den betheiligten Kreisen, Be-
zirken und Provinzen getragen. (Kreis= 2c. Ord. v. 11.
März 50. Art. 58—60.) 262. — ob und welche Ver-
gütungen deren Mitgliedern zu gewähren find, hat die
Provinzial -Versammlung durch allgemeine Beschlüsse
-estzusetzen. (ebend. Art. 60.) 202. — in Bezlehung auf
die Mitglieder derselben gelten wegen Ablehnung der
auf sie gefallenen Wahlen die Bestimmungen des §. 137
der Gemeindeordnung. (Art. 62.) 263.
Kommunalabgaben, siehe Gemeindeabgaben.
Kommunalbeamte, ssehe Gemeindebeamte.
Kommunal-Landtage und kommunallandstän-
dische Elnrichtungen, stehe Land tage.
Kommunallasten, slehe Gemeindabgaben.
Kompetenzkonsflikte, zwischen den Verwallungs- und
Gerichtsbehörden, über solche entscheiret ein durch das
Geseh sirwiceir Gerichtshof. (V. U. v. 31. Jan. 50
Art. 96.) 31.
Konfessionelle Verhältulsse, möglichste Berückssch-
tigung derselben bei der Errichtung der ösfentlichen
Volksschulen. (V. U. v. 31. Jan. 50. Art. 21.) 20.
Konfirmationsgebühren, eine unter dlesem Namen
bei Besitzveränderungen vorkommende Abgabe, deren
Aufbebung ohne Entschärigung. (G. v. 2. März 50.
S. 39.) 00
Königliche Hausgesetze, denselben gemäß ist die
Krone erblich in dem Mannsstamme des Königlichen
Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der res
hen jeii (Verf. Urk. v. 30. Janr. 50. Art.
53.n)
mse Schlösser, Befreiung derselben von der
Gruntksteucr. (G. v. 24. Febr. 50. §. 2. c.) 62.
Königliches Haus-Fideikommiß, siehe Fldel-
kommisse.
45
Königsberg, in Pr., Start, der Tarif zur Erhebung
der dortigen Schifffahrts-Abgaben vom 13. Dez. 1814.
bleibt mit der inzwischen eingetretenen Ermäßlgung ein-
zelner Abgaben bis auf Weiteres in Kraft. (A. E. v.
11. Febr. 50.) 75.
Königs Majestät (Staats-Oberhaupl), Verhältnisse,
Rechte und Plichten desselben. (V. U. v. 31. Janr. 50.
Art. 43 —59.) 23—25. — Vereldigung desselben auf
die Verfassung. (ebend. Art. 64. und 119.) 21. 33.
in dessen Namen werden die richterlichen Urtheile ausge-
fertigt und vollstreckt. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 86.)
30. — slehe auch Krone, Könlgl. Preußische.
Konkurs, während desselben ruht das Wahlrecht und
die Wählbarkelt des dazu in den Gemeinden Berech-
tigten. (Gem. Ord. vrom 11. März 50. S. 4.) 215.
Kontrebande, in den Fällen der §. 4. 11. Nr. 2
Ssln 13. 14. 15. 21, des Zollstrafgesebes v. 23. Janr.
1838., die Verurtheilung wegen solcher zleht zuglelch
die Stellung unter Pollzeiaussicht unbedingt nach slsch.
(G. v. 12. Febr. 50. §. 1. n.) 40. — in dem Falle
des §. Z. vorgedachten Gesetzes ist der Richter ermäch-
tigt, nach Bewandinih der Umstände zugleich auf Stel-
lung unter Polizei = Aufstcht zu erkennen. (ebend.
S. 2. 1.) 50. — desgl. die erurtheilung wegen Ver-
suchs dieses Verbrechens ober wegen Thellnahme an
demselben. (ebend. §. 3.) 50. — den wegen solcher
verurtheilten Personen kann von der Polizeibehörde bet
Strafe untersagt werren, während der Nachtzeit ihre
Wohnungen zu verlassen. (G. v. 12. Febr. 50. §.
13.) 48. — außerdem kann die Orkspolizeibehörde dem
Verurthellten untersagen, während der Nachtzeit ohne
ihre Erlaubniß seinen Wohnort und selbst seine Woh-
nung zu verlassen. (ebend. §. 9.) 531. — auch ist die
Grenzzollbehörde besugt, bem unter Pollzelaufsicht Ste-
henden das Betreten des Auslandes ohne ihre beson-
dere Erlaub#ß zu untersagen. (ebend. S. 9.) 51.— Aus-
länder, gegen welche die Stellung unter Pollzei-Aussicht
eintritt, können im pollzeilichen Wege des Landes verwie-
sen werden. (ebend. §. 10.) 51. — obige Bestimmungen
sollen auch für den Bezirk des Appellallonsgerichtshofes
zu Cöln zur Anwendung kommen. (ebend. §. 12.) 61.
Kontrolle der Staatspapiere, ditselbe bleikt der
Hauptvrerwaltung der Staaksschulden untergeordnet.
(G. v. 24. Febr. 50. S. 4.) 37. — dußerordentliche
Revisienen derselben seitens der Staatsschulden-Kommis-
sion. (ebend. S. 14.) 60.
Körner, feste Abgaben in solchen, deren Ablösung und
Feststellung von Normalpreisen für selche. (G. v. 2.
März 50. Tit. III. S§. 18— 28.) 85— 87. — besgl.
in Beziehung auf den Natral Fruchtzehnt. (ebend.
Tit. V. SS. 32—35.) 88. 8
Kör-