Sachregister. 1850. 59
Ober-Postdirektionen (Fortks.)
Revisionsbeamten. (ebend.) 299. — den rechtskundigen
Belstand hat bel denselben der Justitiarins der Regle-
rung, bei der Ober-Postdirection in Berlin der Justl-
ttarlus des Postdeparkements zu leisten. (ebend.) 299.
— Elnrichtung einer Bezirks-Postkasse bei jeder Ober=
Postdirectlion; dagegen geht die General-Poslkasse in
Berlin als entbehrlich ein. (ebend.) 290. — die un-
mittelbare Konkrolle über dle Ober- Postrirektenen,
namentlich die Sorge für Aufrechthaltung elnes
übereinstimmenden Verfahren bei denselben wird
rurch zwei General-Postinspektoren wahrgenommen, de-
ren Funktionen von den vortragenden Räthen des Post-
departements mit versehen werden sollen. (ebend.) 299.
— bie bei der Central-Postverwaltung zu entbehrenden
Beamten sind bei den Ober-Postdirektionen und Pest-
Anstalten, so weit als thunlich, anderweitlg zu verwen-
den. (ebend. 290. — den Oberpostdirektlonen wird die
bis jetzt dem General-Postamte ausschließlich zustehende
Befugniß, in Untersuchungssachen wegen Post= und
Porto-Kontraventionen zunächst durch eine Reso-
lution zu entscheiren, auch die festgesetzte Strase voll-
strecken zu lassen, wenn nicht dagegen auf recht-
liches Gehör angetragen wird. (A. E. v. 25. März
60.) 300.
Ober-Postdirektoren, dleser Dienstcharakter soll den
Vorstehern der Ober-Postdirektionen, mit dem Range
der Ober-Regierungsräthe und Ober-Forstmeister zu-
kommen. (A. E. v. . April 50.) 300. — slehe auch
Ober-Postdirektlonen.
Oberpräsidenten, ohne auesdrückliche Zustimmung der-
selben darf die gewöhnliche Sitzung der Provinzlalver-
sammlung nicht länger als vlerzehn Tage dauern.
(Art. 51.) 201. — sonstige Pflichten und Rechte der-
selben zu den Provinzial-Versammlungen. (Art. 67—69.)
202. — durch dleselben oder deren Stellvertreter wer-
den im Namen des Königs die Provinzlal-Landtage er-
öffnet und geschlossen. (Art. 49.) 200. — von densel-
ben ist über die Verwaltung der Provinzial-Angelegen-
helten der Provinzial-Versammlung alljährlich in deren
regelmäßigen Sipung ein zu veröffentlichender Bericht
mitzutheilen, in welchem die wichtigsten Resultate der
Verwaltung, insofern sie in Zahlen darzustellen Und,
durch statlstische Nachweisungen zu belegen sind. (Art.
33.) 201. — deren Genehmigung bedarf die Geschssts-
ordnung des Bezirksraths. (Bezirks= 2c. Ord. v. 11.
März 50. Art. 36.) 258. — von denselben werden die
außerordentlichen Wahlen zum Ersatz der innerhalk der
Wahlperlede ausgeschledenen Deputirten des Bezirks-
raths veranlaßt. (Art. 34.) 258.— von denselben wird
das Ergebniß der Wahlen der Provinzlal-Abgeordneten
Oberpräsidenten (Forts.)
burch das Amtsblatt bekannt gemacht. (Art. 44.) 259.
— der Provinz Schlesien, derselbe oder dessen Stell-
vertreter, führt den Vorsitz in der mit der Vertretung
des Königl. Kreritinstltuts für Sie brauftragten
Behörde. (A. E. v. 4. März 60. §S. 2.) 272.
— von dem Oberpräsidenten der Provinz Westphalen
wird das Aufsichtsrecht des Staats über die Meliora-
tions-Sozietät der Bocker Helde gehandhabt. (Statut
v. 24. Juli 50. oS. 56— 62.) 386. 387.
Ober-RNechnungskammer, von derselben werden die
Rechnungen über den Staatshaushalts= Etat geprüft
und festgestellt. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 104.)
32. — die allgemeine Rechnung über den Staalshaus-
halt jeden Jahres, einschließlich elner Ubersicht der
Staatsschulden, wird mit den Bemerkungen verselben
zur Entlastung der Staatsregierung den Kammern vor-
gelegt. (ebend. Art. 101,) 32. 33. — eln besonderes
Gesetz wird die Einrichtung und die Befugnisse der
Ober - Rechnungskammer bestimmen. (ebend. Art. 10t.)
33. — der Präsident derselben ist zugleich Mitglied
der Staaksschulden - Kommission. (G. v. 24. Febr. 50.
§. 10.) 60. — dessen Vereidung in dieser Eigenschaft
in öffentlicher Sitzung des Ober-Tribunals. (ebend. §.
13.) 600. — durch solche werden die Rechnungen der.
Staatsschulren -Tilgungskasse reoldirt und fetgestellt.
(G. v. 21. Febr. 50. §. 15.) 61. — Reolslon der Jah-
resrechnungen der Preußischen Bank durch dieselbe. (A.
E. v. 15. Juli 50.) 417. 418. — das Prässdlum der
Oberrechnungskammer wird davon enttunden. Cebend.
Nr. 1.) 417. — sonstlge Befugnisse und Verpflichtun-
gen derselben rücksichtlich jener Reviston. (Nr. 2—4.)
417. 418. — durch solche erfolgt die Revision der Jah-
resrechnungen des Könlglichen Kreditinstituts für Schle-
sien, nach den für dieselbe ergangenen allgemeinen Be-
stimmungen. (A. E. v. 4. März 50. Nr. 7.) 273. —
durch solche soll von jetzt ab die Revisson und De-
chargirung der- Jahresrechnungen der drei Abthellun-
gen des Königlichen Leihamts zu Berlin bewirkt wer-
den. (A. E. v. 12. Aug. 50.) 370.
Oberschlesien, siehe Schlesien.
Oberschulzen, Führung der örtlichen Pollteloerwaltung
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durch dieselben. (G. v. 11. März 60. §. 1.) 265.
deren Verhältnisse als Vorsteher einer Samnntgemeinde.
(Gem. Ord. v. 11. März 50. SS. 128. 130. 133—
135.) 244. 245.
Ober-Staatsanwalte, Nangverhältnisse derselben.
(A. E. v. 19. März 50. Nr. 8.) 270. — Diäten= und
Reisekosten für solche nach den jeht zulässig gewesenen
Sähen. (ebend. Nr. 9.) 276.
8° Ober-