Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

60 Sachregister. 1850. 
Ober-Tribunal, die angverhältnisse der Präsidenten 
und Räthe desselben bleiben unverändert. (A. E. v. 
19. März 50. Nr. 6.) 276. — in öffentlicher Sitzung 
desselben findet die Vereidung des Direktors und der 
Mitglleder der Hauptverwaltung der Staatsschulden 
statt. (G. v. 24. Febr. 50. S. 9.) 59. — desgl. des 
Präsldenten der Ober-Rechnungskammer als Mitglied 
der Staatsschulden-Kommission. (ebend. S. 13.) 60. — 
die noch in der Reolssons= oder Nichtigkeils = Instanz 
schwebenden Prozesse über Mühlenabgaben werden von 
demselben zum Austrage gebracht. (G. v. 11. März 
50. S. 3.) 147. — in Berlin, auf solchen gehen rie 
Funktionen eines Gerichtshofes dritter Instanz in Ci- 
bllsachen für die Fürstenthümer Hohenzollern üÜber. 
(V. v. 4. Jull 50. §S. 1.) 3417. — desgl. die Nichtig- 
keltsbeschwerde aus solchen, sewie diejenlgen gegen Ur- 
theile erster und resp. zweiter Instanz des Hofgerichts 
zu Sigmaringen in Strafsachen, sowett, selche zulässig 
sinr. (ebend. 8. 1.) 347. 
Oberveischede, Ort, siete Chausseblu Nr. 15. 
Obligationen, städtische (Startobligationen) auf jeden 
Inhaber lautend, sirhe Danzlger, Düsselrorfer, Neußer. 
Obrigkeitliche Gewalt, deren Aufhebung ohne Ent- 
schärigung, unter Fortfall der Gegenleistungen und 
Lasten. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 42.) 22. 
Oder, Strom, Deichverbände gegen literschwemmungen 
derselben, siehe Deichverbände. 
Oderbruch, Nieder-, die behufs der Melioration des- 
selben zur Ausführung zu bringenden Anlagen verblei- 
ben bis zu deren Vollendung dem Ministerium für Han- 
del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (A. E. v. 20. 
Novbr. 10.) 3. 
Hffentliches Wohl, nur aus Gründen resselten kann 
das Eigenthum gegen vorgängige, in dringenden Fällen 
wenigstens vorläufig festzustellende Entschärigung nach 
Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. 
(Verf. Urk. v. 31. Jaur. 50. Ark. 9.) 18. 
GSffentlichkeit (öffentliches, Verfahren) der Sitzungen 
beider Kammern, mit Ausnahme der besenders beschlos- 
senen geheimen Sihungen. (V. U. v. 31. Janr. 50. 
Art. 70.) 20. — der Verhandlungen vor dem erkennenden 
Gerlchte in Clioll- und Strassacken. (V. U. v. 31. Janr. 
50. Art. 93.) 31. — Beschränkung oder Ausschließung 
ders. in gewissen Fällen. (ctend. Art. 93.) 31. — der 
Berathungen der Provinzial -, RKreis= und Gemeinde- 
vertretungen. (V. U. v. J1. Janr. 30. Art. 106. Nr. 
4.) 33. — die Ausnahmen bestlmmt das Geseß. (ebend.) 
33. — üter die Einnatmen und Ausgaben jener Ver- 
  
HSffentlichkeit (Sffentliches Versahren), (Forts.) 
tretungen muß wenigstens jährlich ein Berlcht veröf- 
sentlicht werden. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 105. 
Nr. 4.) 33. — der Sitzungen der Kreisversammlungen; 
für einzelne Gegenstände kann jeroch durch einen in ge- 
helmer Sltzung zu fassenden Beschluß der Versammlung 
solche ausgeschlossen werden. (Kreis= 2c. Ord. v. 11. März 
50. Art. 17.) 255. — desgl. der Sitzungen der Pro- 
vanzlal-Versammlung unter gleicher Beschränkung. (Art. 
5 4.) 201. — der Situngen des Gemeinderaths, mit 
Ausschluß einzelner Gegenstände. (Gem. Ord. v. 11. 
Mätz 50. S. 41. 42. 101. 102.) 221. 225. 238., 
Orden, deren Verleihung steht dem Könige zu. (V. U. 
v. 31. Janr., 50. Ark. 50.) 23. — s. auch Luisenorden. 
Ordens-Kommission, slehe General-Orbenskom- 
mission. 
Ordnung, öffentliche, zur Aufrechthaltung derselben 
kann nach näherer Bestlmmung des Gesetzes durch Ge- 
meindebeschluß eine Gemeinde -, Schutz= oder Bürger- 
wehr errichtet werden. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 
105. Nr. 3.) 33. — Aueschließung der Ossentlichkeit 
bei den Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte 
in Civil- und Strafsachen, wenn sie jener Gefahr droht. 
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 93.) 31. — Befugniß 
der Staatsanwaltschaft, im etwaigen Interesse derselben, 
in Znjuriensachen die Bestrafung des Brleidigers i 
Wege des Untersuchungsverfahrens zu verlangen. ( 
v. 11. März 50. §. 5.) 171. 
Ortsbezirke, Einthellung größerer u. volkreicher Ge- 
meinden in solche. (Gem. Ord. v. 11. März 50. §. 27.) 
221. — jedem derselben wird ein Bezlrksvorsteher vor- 
gesetzt. (ebend. §. 27.) 221. 
Ortspolizei, slehe Polizeiverwaltung. 
Ortspollizelbehörden, slehe Polizelbehörden. 
Ortsvorsteher, dieselben haben keinen Anspruch auf 
Pension. (Gem. Ord. r. 11. März 60. ". 157.) 251. 
Otschersleben, Greß, Ort, stehe Chausseebau 
Nr. 9. 10. 
Ottleben, Ort, siehe Chausseebau Nr. 10., 
P. 
Packhausen, Ort, stehe Chausseebau Nr. 1. 
Paderborn, Kreis, siehe Rententilgungskassen. 
Papiere, deren Beschlagnahme ist nur in den gesetlich 
bestimmten Fällen und Formen gestattet. (Verf. Urk. v. 
31. Janr. 30. Art. 6.) 18. — auf das Heer findet 
dieser Art. b. nur in so weit Anwenrung, als die mi- 
litatrischen Gesetze und Diszilplinarverschristen nicht ent- 
gegen stehen. (ebend. Art. 39.) 22. 
Pa-
	        
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