Sachregister. 1850. 69
Rangverhältnisse, in Betrtff derjenigen Beamten,
welche im Range zwischen zwei Rangklassen stehen, sind
in Bezlehung auf Dläten und Relsekosten die Vorschrif-
ten für die nachfolgende Rangklasse maßgebend. (ebend.
Nr. 9.)2760.— der zu Forstmeistern ernannten Forstinspek-
toren. (A. E. v. 18. Septbr. 50.) 480. — der bei den
Direktlonen der Rentenbanken angestellten Prrvinzial=
Rentmeister. (A. E. v. 24. Juni 50. Nr. 3.) 311.—
der Ober-Pestrirektoren, Posträthe und Postinspektoren.
(A. E. v. 3. Apr. 50.) 300. — der Postrirektoren und
Postmeister als Vorsteher der Postämter ersler, resp.
zweiter Klasse. (A. E. v. 4. Septbr. 50.) 399. — der
richterlichen Bramten, sewie der Beamten der Staats-
anwaltschaft, deren Regulirung. (A. E. v. 19. März
50. Nr. 6. und 8.) 275. 276.
Nathmänner, slehe Schöffen.
Nathsherren, siehe Schöffen.
Naub, die Verurkhellung wegen eines solchen zieht zu-
gleich die Stellung unter Pollzelaufsicht unbedingt nach
sich. (G. v. 12. Febr. 50. §. 1. f.) 49. — desgl. die
Verurtheilung wegen Versuchs einrs solchen Verbrechens
oder wegen Thellnahme daran. (ebend. §. 3.) 50. —
außerdem kann die Ortspolizeibehörde dem Verurthell-
ten untersagen, während der Nachtzeit ohne ihre Er-
laubniß seinen Wohnort und selbst seine Wohnung zu
verlassen. (ebend. §S. 9.) 61.
Nealgläublger, auch ohne Einwilligung ders. sind
Grundeigenthümer zum Abverkaufe einzelner Gutepar-
zellen befugt, wenn die Auseinandersehzungobehörde be-
scheinlgt, daß solcher senen unschädlich sel. (G. v. 3. März
50. &S. 1. und 2.) 145. — Rechte ders. in Beziehung
auf das veräußerte Trennstück. (ebend. 85. . und 4.)
145.
Reallasten, Vorschristen über deren Ablösung. (G. v.
2. März 50.) 77. f. — auf Mühlengrundstücken haf-
tend, deren Ablösung. (G. v. 11. März 50.) 146—148.
— slehe serner Ablösungen.
Nechnungen über den Staatshauohalts-- Elat, deren
Prüfung und Feststellung durch die Ober-Rechnungs-
kammer. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 101.) 32. 33. —
dle allgemeine Nechnung über den Staatshaushalt jeren
Jahres, einschlleßlich einer Üibersicht der Staatsschulden,
wird mit den Bemerkungen der Ober-Rechnungskammer
zur Entlastung der Staatsreglerung den Kammern vor-
gelegt. (ebend. Art. 101.) 32. 33. — slehe auch Ge-
meinde-, Kreis-, Bezirks= und Provinzial-Rechnungen.
Rechte der Preußen, ven denselben handelt dle (Verf.=
Urk. v. 31. Janr. 50. Tit. II. Art. 3—42.) 17—23.—
staatsbürgerliche, unter welchen Bedingungen dieselken
ctworben, ausgeübt und verloren werden, bestimmen die
Verfassung und das Gesetz. (ebend. Art. 3.) 17. —
frühere, als Gerichtsherrlichkeit, gutsherrliche Polizel,
Schutzherrlichkeit 2c., deren Aufhebung ohne Entschädi-
gung, unter Forkfall der Gegenleistungen und Lasten.
(V. U. v. 31. Janr. 50. Ark. 42.) 22
Nechtsanwalte, deren Verhältnisse bel den obern rich-
terlichen Instanzen für die Fürstenthümer Hohenzol-
lern, siehe letz.
Nechtsgültigkelt der gehörig rerkündeten Königl.
Verordnungen, deren Prüfung sleht nicht den Bebör-
den, sondern nur den Kammern zu. (V. U. v. 31. Janr.
50. Art. 106.) 31.
Nechtsmittel, Zulsésstgkelt ders. in Civilprozessen wegen
Beleidigungen. (G. v. 11. März 50. S§. 7—y9.) 175. —
die Kosten eines in solchen ohne Erfolg elngelegten
Rechtemittels fallen demjenlgen zur Last, welcher rasselbe
eingewendet hat. (ebend. §s. 9.) 175. — s. auch Axpel-
lation, Restilution, Revlsion und Nichtigkeilebeschwerde.
Nechtsverfahren (gerlchtliches Verfahren, Rechtsweg,
rechtliches Gehör), in Untersuchungssachen wegen Post-
und Porlo-Kentraventionen. (A. E. v. 25. März 50.)
300. — in ple weit solches gegen die Beschlüsse des
Bezirkoraths wegen Pensionsansprüche ist, findet die Be-
rufung auf ricterihe Gntscheiung statt. (Gem. Ord.
v. 11. März 30. S. 61.) 2.
Nees, Krele, siehe Plenrooln.
Neentnk Bestimmungen für den Fall des Ein-
tritts ders. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 50—58.) 21. 25.
Negierungen, Eintritt von Ferslinspektoren in deren
Kolleglum als Mitglieder desselben, statt der Anstellung
besonderer Forsträthe bei demselben. (A. E. v. 18.
Septbr. 50.) 489. — Ernennung der erstern zu „Forst-
meistern“ nach bewiesener Qualifikation und vorzügllcher
Dienstführung, wodurch sle in den Rang der Regierungs-
räthe eintreten. (ebend.) 489. — denselben sind die
Direktionen der Rentenbanken koordlnirt. (G. v. 2. März
50. S. 5.) 113. — Befugniß derselten zur Festsetzung
eines sofort vollstrecktaren Interimistlkums in Streilig-
keiten bei Regullrung von Grundstücks-Zerlhellungen,
in Anwendung des §. 20. des Gesetzes v. 3. Janr. 1815.
(G. v. 21. Febr. 50. §. 4.) 69. — Wahrnehmung des
fiskalischen Interesse's durch dleselben bel Ansprüchen von
Mühlenbesitzern auf Entschärigung aus der Staatskasse
für den Verlust einer für den Gewerbebetrieb entrichte-
ten Abgabr. (G. v. 11. März 50. §. ö.) 147. — s. auch
Bezirksregierungen. «
Ne-