Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 
Zertheilungen (Zerstückelungen) (orts.) 
das Hypothekenbuch füßrenden Gericht dem betreffenden 
Landrathe oder Magistrate in beglaubigter Abschrift 
mitzutheilen, um sich der Regulirung sogleich von Amts- 
wegen zu unterzlehen. (8. 3.) 68. f. — Befugniß der 
Negierungen zur Festsetzung elnes sofort vollstreckbaren 
Interimistikums in Streitigkeiten bei dergl. Regulirun- 
gen, in Anwendung des §. 20. des Gesetzes vom 3. 
Janr. 1845. (5. 4.) 69. — Verhaftung des Haupt- 
grundstücks und der Trennstücke m solickum beinicht erfolg- 
ter Ablösung der darauf haftenden Reallasten. (G. v. 2. 
März 50. §. 93.) 105. 100. — Vertheilung der Renten 
auf die Trennstücke nach Verhältniß des Werths derselben. 
(ebend. §. 93. 100. — pflichtiger Grundstücke, das in 
einigen Landesthellen noch bestehende Recht des zu Ab- 
gaben und Leistungen Berechtigten, derselben zu wider- 
sprechen, ist ohne Entschädlgung aufgehoben. (G. v. 2. 
Märg 50. §. 3. Nr. 2.) 80. — desgl. Verfahren rück- 
sIchtlich derjenigen Grundstücke, auf welchen Domainen= 
Renten haften. (ebend §. 64.) 128. 
Zeugen, deren Vernehmung und Vereldung in Ciwvil- 
prozessen wegen Beleidlgungen, nach den bestehenden ge- 
seblichen Vorschriften. (G. v. 11. März 50. §. ö.) 175. 
Ziegenhals, Stadtgemeinde, siehe Chaussecbau 
Nr. 7. 
Zins, sester, ablssbarer, derselbe kann bei erblicher Über- 
lassung eines Grundstücks zum vollen Eigenthume vor- 
behalten werden. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 42.) 
22. — dem Erbverfchter oder Zinsberechtigten zu- 
stehend, Aufhebung der Berechtigung, denselben will- 
rn- zu erhöhen, ohne Entschädigung. (G. v. 2. März 
50. §. 2. Nr. 5.) 60. 
Zinsen= Garantie von Seiten des Staats, 
siche Staatsgarantie. — deren Gewährung seitens 
des Staats für einzelne Eisenbahngesellschaften, slehe 
Eisenbahnen. 
Zinskupons, verlorene oder vernichtete, bei Renten- 
briefen, rücksichtlich ders. ilt ein Amortisatlonsverfahren 
so wenig, als eine Klage auf Zustellung anderer Ku- 
pons an Stelle der verlorenen oder vernichteten, zulässlg. 
(G. v. 2.,. März 50. 8. 57. Nr. 11.) 124. — 
wenn jeroch die Vernichtung der Zinskoupons der Ren- 
tenbank= Direktion überzeugend nachgewlesen wird, so 
kann dieselbe andere Kupons an Stelle der vernu#chte- 
ten ausantworten. (ebend. §. 67. Nr. 11.) 124. 
1850. 91 
Zollbeamte, Vollzlehung der denselben obliegenden 
nächtlichen Revislonen. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10. u. 
13.) 47. 48 
Zolldefrandation, im Falle des §. 3. gerachten Ge- 
sees ist der Richter ermächtlgt, nach Bewanktniß der 
Umstände zugleich auf Snlung amter i#3 
zu erkennen. (G. v. 12. Febr. 50. §. 2. f.) 50. — 
außerdem kann die Frlsresen.er. dens Verurthellten 
untersagen, während der Nachtzelt ohne ihre Erlaubniß 
seinen Wohnort und selbst seine Wohnung zu verlassen. 
(ebend. §. 9.) 31. — auch ist die Grenzzollbehörde be- 
sugt, dem unter Pelizeiaussicht stehenden das Betreten 
des Auslandes ohne ihre besondere Erlaubniß zu un- 
tersagen. (ebend. §. 9.) 31. — Ausländer, gegen welche 
die Stellung unter Polizelaussscht elntritt, können im 
polizellichen Wege des Landes verwlesen werden. (ebend. 
8. 10.) 51. — obige Bestlmmungen sollen auch für den 
Bezirk des Axpellationsgerichtshoses zu Cöln zur An- 
wendung kommen. (ebend. §. 12.) 51. — in den Fäl- 
len der S§. 4. 11. Nr. 2. 88. 13. 14. 15. 24. des 
Zollstrafgesetzes v. 23. Janr. 1838., die Verurthellung 
wegen solcher zieht zugleich die Stellung unter Polizei- 
ausslcht unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 50. 
5S. 1. u.) 40. — desgl. dle Verurthellung wegen Ver- 
suchs dieses Verbrechens oder wegen Theilnahme an 
demselben. (ebend. §. J.) 50. — den wegen solcher ver- 
urtheilten Personen kann von der Polizeibehörde bel 
Strase untersagt werden, ihre Wohnungen während 
der Nachtzeit zu verlassen. (G. v. 12. Febr. 50. 
S. 13.) 48. 
Jollstrasgesetz, vom 23. Janr. 1838., die Verurthei- 
lung wegen Kontrebande oder Zolldefraudation in den 
Fällen der SS. 4. 11. Nr. 2. S6. 13. 14. 15. 24. des- 
selben zleht zugleich die Stellung unter Pollzelaussicht 
unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 50. S. 1. n.) 
49. — desgl. die Verurthellung wegen Versuchs dieses 
Verbrechens oder wegen Theilnahme an demselben. 
(ebend. §. 3.) S0. — im Falle des §. J. desselben ist 
der Richter ermächtigt, nach Bewandiniß der Umstände 
zugleich auf Stellung unter Pollzelaufslcht zu erkennen. 
(ebend. §. 2. f.) 50. 
Zolltarif, für die Jahre 1816 — 48. f., der Ver- 
ordnung v. 3. März 49. über die Abänderung dessel- 
ben rücksichtlich des Eingangszolls auf ungereinigte 
Soda haben beide Kammern ihre Genehmigung erthellt. 
(Staateminist. Bekanntmach, v. 16. Janr. 50.) 8. — 
Elngangszoll von ausländischem Zucker und Syrup, 
slehe beide letzterr. 
Zucker,
	        
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