Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Nr. 3389.) Gesetz, betreffend die Herstellung einer die Bahnhoͤfe der von Berlin ausgehen- 
den Eisenbahnen verbindenden Schienenbahn. Vom 12. Mai 1851. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kdnig von 
Preußen 2c. 2c. 
verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: 
K. 1. 
Es soll eine die Bahnhöfe der von Berlin ausgehenden Eisenbahnen 
verbindende Schienenbahn für Rechnung des Staats ausgeführt werden. 
K. 2. 
Die Kosten dieser Berliner Bahnhofs-Verbindungsbahn sollen im Be- 
trage von dreihunderttausend Thalern vorlaufig aus dem Eisenbahnfonds be- 
stritten werden. 
F. 3. 
Unser Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wird mit 
der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bellevue, den 12. Mai 1851. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. o. Stockhausen. 
v. Raumer. v. Westphalen. 
  
Redigirt im Büreau des Staals-Ministerlums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober--pofbuchdruckerel. 
(Rudolph Decker.)
	        
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