Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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tion vorgelegt und sollen die Ratifikations-Urkunden binnen acht Wochen in 
Berlin ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. 
Berlin, den 1. Februar 1851. 
(L. S.) Friedrich Hellwig. (L. S.) Wolrad Schumacher. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm Bischoff. 
Vorstehender Vertrag ist rarifizirt worden, und hat die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden vom 8./28. Februar d. J. bereits startgefunden. 
  
(Nr. 3357.)