Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

IV 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1851. 
  
Datum 
des 
Gesetzesrc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1850. 
19. Dezbr. 
23. 
1851. 
2. Janr. 
1851. 
25. Janr. 
25. 
25. 
2B. Febr. 
24. Novbr. 
25. Janr. 
28. Febr. 
28. 
25. Janr. 
28. Febr. 
15. März. 
  
  
Pivilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau- 
tender Eupener Stadt-Obligationen zum 
Betrage von 25,000 Thaler. 
Allerhöchster Erlat, betreffend die Anwendung der 
dem Chausseegeld-Tarif vom 20. Februar 1840 
angehängten Bestimmungen wegen der Polizei- 
Vergchen auf die Zehdenick-Templiner 
Chaussec. 
Allerhöchster Erlaß, betressend die Bewilligung der 
Chausseegeld-Erhebung und der fokallschen 
Vorrechte zur Gewinnung der Chaussec-Unterhal- 
tungs-Materialien in Bezug auf die von dem 
Grafen zu Dohna erbaute Chaussce zwischen 
Kotzenau und Reisigt. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bewilligung der 
fiskallschen Vorrechte für den Bau und die Unter- 
haltung der Chaussee von Spremberg über 
Muekau und Nicoky nach Görlitz. 
Allerhéchster Erlaß, betreffend die anderweite Ein- 
richtung der Gendarmerie in den Fürstenthu- 
mern Hohenzollern. 
Ministcrial-Erklärung, betreffend den Abschluß einer 
neuen Uebereinkunft zwischen Preußen und dem 
Königreich Sachsen wegen Uebernahme von 
Ausgewiesenen, nedst Bekanmmachung vom 
18. Januar 1851. 
Allerhöchster Erlaß, betressend die rrichtung eines 
Gewerbegerichts für den Gemeindebezirk der 
Stadt Ratibor. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend den Gebührensatz 
für die Benugung der Kielbänke in Neufahr- 
wasser und in den Binnengewässern bei Danzig. 
Bekanntmachung über die unterm 23. Dezember 1850. 
erfolgte Bestätigung der Statuten der Templin= 
Zehdenicker Chaussechbau-Gesellschaft. 
Allerhöchsier Erlaß, betreffend die Errichtung einer 
Handelsbammer für die Stadt Posen. 
Allerhöchster Erlaß, betressend die Aufhebung des im 
K. 10. der Schifffahrts-Polizei-Ordnung für die 
Stadt Känigsberg vom 14. März 1822. und in 
dem g. 43. der Feuer-Ordnung für dieselbe Stadt 
dom 3. Juli 1770. enthaltenen unbedingten Ver- 
bots des Tabackrauchens und Feuerhal- 
tens auf den in der Stadt Königsberg liegenden 
Schiffen für einzelne Stadttheilc. 
  
39. 
  
3342. 
3343. 
3344. 
3347. 
3345. 
3349. 
3350. 
  
703.
	        
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