Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Nr. 3408.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Juni 1851., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von. 
Jauer nach Goldberg. 
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Jauer über Seichau und Rochlitz nach Goldberg 
durch den für diesen Zweck zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, 
bestumme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die 
ur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der 
hausseebau= und Unterhaltungsmaterialien nach Maaßgabe der für die Staats= 
Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe 
Ich dem genannten Aktienverein das Recht zur Erhebung des Chauseegeldes 
auf dieser Chaussee nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die 
in Rede siehende Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSammlung zur öffentlichen 
Kenntyiß zu bringen. 
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, den 4. Juni 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
von der Heydt. von Rabe. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten und den 
Finanzminister. 
  
Jahrgang 1851. (Nr. 3408—3409.) 56 (Nr. 3409.)
	        
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