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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
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JNr. 25.—
(Nr. 3413.) Allerhschster Erlatz vom 24. Mai 1851., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte 2c. 2c. an die Wittstock-Zernitzer Chausseebau-Gesellschafr.
N. vden Ich durch den Erlaß vom 29. Mai 1848. den Bau einer
Chaussee von Wittstock nach Kyritz und von dort nach dem Eisenbahnhofe bei
Zernitz genehmigt und heute der unter dem Namen „Wittstock-Zernitzer Chaus-
seebau-Gesellschaft“ gebildeten Actien-Gesellschaft Meine landesherrliche Geneh-
migung ertheilt. auch das Statut der Gesellschaft bestcktigt habe, will Ich die
durch den Erlaß vom 28. Oktober 1848. für einen Theil der Straße verlie-
hene Berecheigupg zur Erhebung eines Chausseegeldes nach dem jedesmaligen
Tarife für die Staats-Chausseen der Gesellschaft für den ganzen Chausseezug
von Wittstock nach dem Eisenbahnhofe bei Zernitz vrrlechen! Zugleich be-
sümme Ich, daß das Recht zur Entnahme der Chaussee = Neubau= und Un-
lerhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Vorschriften sowie auch die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Cbhausseepolizei-Vergehen auf
die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Warschau, den 24. Mai 1851.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jah#ans 1851. (Nr. 3413—3414.) 60 (Nr. 3414.)
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juli 1851.