Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Wir zu der beantragten Erhöhung des Anlagekapitals, sowie zur Aus- 
stellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener Obliga- 
tionen; jede zu 100 Rehlr., im Betrage von Einer Million Thalern in Ge- 
mäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges 
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung umer nachstehenden Bedin- 
gungen ertheilen: 
g. 1. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen werden in Apoints zu 
Einhundert n Kurant unter fortlaufenden Nummern und mit der Bezeinh 
„nung Ser. IV. nach dem sulb A. beigefügten Schema auf blauem Papier mit 
schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt. 
Mitt denselben werden Zinskupons Nr. 1. bis 20. nach dem sub B. 
beigefügten Schema auf blauem Papier mit schwarzem Druck zunächst für 
zehn Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Frist in Perioden von zehn zu 
zehn Jahren erneuert. Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegen- 
wärtige Privilegium abgedruckt. 
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g. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden jährlich mit fünf Prozent verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnumerando in der Zeit vom 
2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli eines jeden Jahres von der 
Kasse der Gesellschaft zu Berlin gezahlt. Zinsen von Prioritäts= Obligationen, 
deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betreffenden Kupons 
belichenten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum Vorkheile der Ge- 
aft. 
g. 3. 
Die Inhaber der Prioritaͤts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver- 
schriebenen Kapitalsbeträge und der dafür nach F. 2. zu zahlenden Zinsen 
Gläubiger der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahnyesellchaf und demzufolge 
befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das gesammte Vermögen 
der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inka- 
bern der Stammaksien und der zu denselben gehbrenden Zinskupons und 
Dividendenscheine zu halten. 
Dagegen bleibt den in Gemäßheit des ersten Nachtrages zum Statut vom 
27. Juni 1845. emittirten 30,000 Sctück Prioritäts-Abtien der Niederschlesisch- 
Märkischen Eisenbahngesellschaft im Gesammtbetrage von 4,175,000 Rchlrn. 
nebst den dafür verschriebenen vier Prozent Zinsen, so wie den in Gemäßheit 
des §. 6. des Nachtrages zum Statut vom 27. Juni 1845. zum Zweck der 
vollständigen Herstellung des zweiten Bahngeleises zu gleichen Rechten mit den 
in Verfolg des gedachten Nachtrages kreirken Prioritäts-Aktien etwa noch zu 
emittirenden Prioritäts-Abtien oder Obligationen, imgleichen den auf Grund 
des §. 2. des zweiten Nachtrages zum Statut vom 15. Mai 1846. emittirten 
52,500 Stück Prioritats-Obligationen der Niederschlesisch-Märkischen Eisen- 
bahngesellschaft im Gesammrbetrage von 3,500,000 Rehlrn., und endlich den 
*E— 2418.) auf
	        
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