Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Ar. 3421.) Allerhoͤchster Erlaß vom 30. Juni 1851., betreffend die Einsetzung einer Koͤ- 
niglichen Eisenbahn--Direktion zu Stettin. 
N die am 12. Juni d. J. abgehaltene Generalversammlung der 
Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft beschossen hat, die Verwaltung der 
Bahn und des Betriebs schon vom 1. Juli d. J. ab nach Maaßgabe der Be- 
stimmungen des unterm 4. März 1847. best#tigten Nachtrags zum Statut 
(Gesetz-Sammlung für 1847. Seite 177.) an den Staat abzutreten, will Ich 
hierdurch nach Ihrem Antrage genehmigen, daß die Verwaltung der Star- 
gard-Posener Eisenbahn mit dem 1. Juli d. J. vom Staate übernommen 
werde. Um dem Verkehr die Vortheile einer einheitlichen Leitung des Betriebs 
auf den zusammenhängenden östlichen Bahnen zu Theil werden zu lassen, ge- 
nehmige Ich ferner, daß die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn der 
Direktion der Ostbahn übertragen und daß zur Führung dieser Verwaltung 
sowie zur Leitung des Betriebs auf den zunächst zur Eröffnung gelangenden 
Serecken der Ostbahn eine besondere Behörde, als eine Depuration der Direk- 
tion der Ostbahn, mit der Firma „Königliche Eisenbahn-Direktion“ eingesetzt 
werde. Diese Oirektion soll bis auf Weiteres in Stettin ihren Sitz nehmen 
und alle Rechte und Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben. 
Der gegenwärtige Graß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 30. Juni 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
von der Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Bureau des Staats-Ministerin 
  
  
  
gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hoibachdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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