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(Ar. 3421.) Allerhoͤchster Erlaß vom 30. Juni 1851., betreffend die Einsetzung einer Koͤ-
niglichen Eisenbahn--Direktion zu Stettin.
N die am 12. Juni d. J. abgehaltene Generalversammlung der
Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft beschossen hat, die Verwaltung der
Bahn und des Betriebs schon vom 1. Juli d. J. ab nach Maaßgabe der Be-
stimmungen des unterm 4. März 1847. best#tigten Nachtrags zum Statut
(Gesetz-Sammlung für 1847. Seite 177.) an den Staat abzutreten, will Ich
hierdurch nach Ihrem Antrage genehmigen, daß die Verwaltung der Star-
gard-Posener Eisenbahn mit dem 1. Juli d. J. vom Staate übernommen
werde. Um dem Verkehr die Vortheile einer einheitlichen Leitung des Betriebs
auf den zusammenhängenden östlichen Bahnen zu Theil werden zu lassen, ge-
nehmige Ich ferner, daß die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn der
Direktion der Ostbahn übertragen und daß zur Führung dieser Verwaltung
sowie zur Leitung des Betriebs auf den zunächst zur Eröffnung gelangenden
Serecken der Ostbahn eine besondere Behörde, als eine Depuration der Direk-
tion der Ostbahn, mit der Firma „Königliche Eisenbahn-Direktion“ eingesetzt
werde. Diese Oirektion soll bis auf Weiteres in Stettin ihren Sitz nehmen
und alle Rechte und Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben.
Der gegenwärtige Graß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 30. Juni 1851.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Bureau des Staats-Ministerin
gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hoibachdruckerei.
(Rudolph Decker.)