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Beilage M
(„2 1)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum . -
1. Januar 1856. erhoben, oder dessen Seitenunterschrift abge- Johannis 1851 .
schnitten wird.
Von dem Westpreuss. Pfandbriefe des
Landschafts-Kreises 12 ZZ —
—
‚.über-Achthundert Rthlr. Kapital, werden- hierauf.
an halbjährigen Zinsen gezahlt 14 Rthlr.
bei der Provinzial-Landschafts-Kasse in Marienwerder vom 1. bis 14. Juli 1851.,
bei der Agentur in :Berlin vom 1. bis 14. August 1851.
(„12 2)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum
I. Januar 1857. erhoben, oder dessen Seitenunterschrift abge- VY eıihnachten 185] .
schnitten wird.
Von dem Westpreuss. Pfandbriefe des
über Achthundert Rthlr. Kapital, werden hierauf
an halbjährigen Zinsen gezahlt 14 Rihlr.
bei der Provinzial- Landschafts- Kasse in Marienwerder vom 2. bis 15. Januar 1852.,
bei der Agentur in Berlin vom 1. bis 14. Februar 1852.
(„17 3.) N
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum . -
1. Januar 1857. erhoben, oder dessen Seitenunterschrift abge- Johannis 1852.
schnitten wird.
Von dein Westpreuss. Pfandbriefe des
Landschafts-Kreises „IE
über Achthundert Rthlr. Kapital ‚„ werden hierauf
an halbjährigen Zinsen gezahlt 14 Rihlr.
bei der Provinzial- Landschafts- Kasse in Marienwerder vom 1. bis 14. Juli 1852.,
bei der Agentur in Berlin vom 1. bis 14. August 1852.
(W%)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum
1. Januar 1858. erhoben, oder dessen Seitenunterschrift abe- Weihnachten 1852:
schnitten wird.
Von dem Westpreuss. Pfandbriefe des
über Achthundert Rihlr. Kapital, werden hierauf
an halbjährigen Zinsen gezahlt 14 Rihlr.
bei der Provinzial- Landschafts- Kasse in Marienwerder vom 2. bis 15. Januar 1853.,
bei der Agentur in Berlin vom 1. bis 14. Februar 1853.
Departements.
Marienwerderer
des
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