— 676 —
Dienstleistung bei den Kapiteln werden Wir fuͤr jede Abtheilung einen Ordens-
Schatzmeister und einen Ordens-Schreiber auf den Vorschlag Unseres Stell-
vertreters im Vorsitze des Kapitels aus der Zahl der Ordensmitglieder ernennen.
Artikel 13.
Die Verwaltung des Stiftungsfonds des Hausordens wird einer Or-
dens-Regierung übertragen, welche außer den Kapitels-Beisassen unter Unserem
Stellvertreter im Kapitel aus drei von Uns auf den Vorschlag desselben zu
ernennenden Vertretern derjenigen Wohlthäter der Stiftung, welchen Wir den
silbernen Adler verliehen haben, sowie aus dem Ordens-Schatzmeister, dem
Ordens-Schreiber und einem von Uns auf Vorschlag Unseres Stellvertreters
zu bestellenden Ordens-Syndikus besteht. Nur der Syndikus erhält Besoldung.
Artikel 14.
Zu mehrerer Aufrechthaltung der Ehre und Würde des Ordens besiim-
men Wir hierdurch, daß derselbe nur so lange getragen werden darf, als des-
sen Mirglieder sich seiner würdig beweisen, und daß er nicht allein durch Ver-
brechen, sondern auch durch anstößigen Lebenswandel und unehrenhafte Gesin-
nung verloren gehen soll. Mitglieder, welche durch ihr Benehmen in irgend
einer Weise der Ehre des Ordens sich unwürdig beweisen, sollen durch einen
Spruch des Ordens-Ehrengerichts, dessen Funktionen jedoch, wenn der Ange-
schuldigte Offizier ist, hierdurch ein für allemal dem Offiziers-Ehrengerichte
übertragen werden, unter Unserer Bestätigung aus dem Orden jederzeit aus-
gestoßen werden können, auch wenn die Strafe des Ordens-Verlustes von
einem Straf-Richter nicht ausgesprochen ist. Es soll auch den Mitgliedern
des Ordens jederzeit freistehen, zur Reinigung ihrer Ehre von irgend welchem
übeln Leumund auf die Entscheidung des Ordens-Ehrengerichts anzutragen.
Artikel 15.
Das Ehrengericht besteht aus sämmrlichen Mitgliedern des Kapitels.
Artikel 16.
Der Orden des Furstlichen Hauses Hohenzollern wird von den jeweiligen
Häuptern der beiden Fürstlichen Linien nach gemeinsamer Verabredung und
nach jedesmaliger vorgängiger Einholung Unserer Allerhöchsten Genehmigung,
übrigens aber in derselben Art wie bisher verliehen.
Demnach werden auch fernerhin drei Klassen des Fürstlichen Ehren-
kreuzes und zwei Klassen der Medaille verliehen werden; jedoch haben Wir
auf