Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Nr. 3462.) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Aktien-Gesellschaft unter dem 
Namen „Hüttenwerk Eintracht“ und die unterm 23. Oktober d. J. e- 
folgte Bestcktigung des Gesellschafts-Statuts. Vom 1. November 1851. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsier Bestätigungs-Urkunde vom 
23. Oktober d. J. die Errichtung einer Aktien-Gesellschaft unter dem Namen 
„Hüttenwerk Eintracht“, welche nach dem notariellen Abt vom 31. Juli d. J. 
zu dem Zweck sich gebildet hat, den Bergbau auf alle, innerhalb ihrer jetzigen 
und künftig etwa zu erwerbenden Konzessionen vorkommende Erze und Fosst- 
lien, den Ankauf fremder Erze, die Veräußerung resp. Verhüttung dieser Erze 
und Fossilien, sowie den Absatz ihrer Hüttenprodukte zu betreiben und zu be- 
wirken, und welche zu Hochdahl bei Erkrath im Bez des Königlichen Land- 
gerichts zu Düsseldorf ihren Sitz hat, zu genehmigen, auch das in dem nota- 
riellen Akte vom 31. Juli d. J. enthaltene Gesellschafts-Statut jedoch unter 
denjenigen Maaßgaben zu besiätigen geruhet, welche sich aus der nebst den 
Statuten durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Dusseldorf zur 
öffentlichen Kenntniß zu bringenden Allerhöchsten Bestaätigungs-Urkunde ergeben. 
Dies wird nach Vorschrift des §. J. des Gesetzes über die Aktien-Ge- 
sellschaften vom 9. November 1813. bekannt gemacht. . 
Berlin, den 1. November 1851. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
Redigirt im Bürcau des Staats Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Ceebeimen Ober Gofbuchdruckerei. 
(Nudoloh Decker.)
	        
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