Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

  
Bellss E. 
Tare. 
Fuß lang Fuß breit In der zweiten Etage 
Umfassungswände Fuß in den Stielen hoch 
Zahl der Gebinde mal verriegelt 
In der ersten Etage Stuben 
Fuß in den Stielen hoch Kammer 
mal verriegelt Küchen 
Stuben Flure 
Kammern Dachstuhl 
Küche Dachstuben 
Flure Dachkammern 
Brauerei Fuß lang F. breit Kornboden 
Brennerei Giebelausbau 
Stallung und Dachdeckung 
Zubehör Schornsteine. 
Darren 
Es kommen zur Taxe, wenn das Gebäude neu ware: 
□FFuß Haus zu Sgr. ff. beträgt Rithlr. Sgr. Pf. 
□Fuß Stallung 2c. zu Sgr. P. beträgt - - - 
Der Werth des ganzen Gebaͤudes im neuen 
Zustande betrüüt . .. . . ... Rthlr. Sgr. Pf. 
Ohngefaͤhre Angabe des Alters Jahre 
Allgemeine Bemerkungen über den baulichen Zusiand: 
Im jetzigen Zustande ist das Gebäude um weniger werth, 
als im neuen Jastande. 
Dadurch entsteht ein Taxwerth von .. . . . . Rthlr. Sgr. Pf. 
Das Gebäude kommt in die te Klasse. 
den ten 18. 
Der Zimmermeister. Der Maurermeister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdiuckerei. 
(Rudelph Decker.)
	        
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