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(Nr. 3368.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Anlage einer Eisenbahn
im Oberschlestschen Bergwerks-Revier und den hierauf bezüglichen Sechsten
Nachtrag zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom
24. März 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 1c.
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Ver-
sammlung vom 19. November 1850. auf Grund des §FS. 27. des von Uns
unterm 2. August 1841. bestärigten Statuts beschlossen hat, ihr Unternehmen.
auf die Herstellung einer Eisenbahn auszudehnen, welche in ihren Verzweigun-
gen die Gruben und Hütten des Oberschlesischen Bergwerks-Reviers unter ein-
ander und mit der Hauptbahn in Verbindung zu setzen bestimmt ist, so wollen
Wir zur Anlage dieser Eisenbahn sowie zur Erhöhung des Anlage-Kapitals
der Gesellschaft um den Betrag von Einer Million Thalern Unsere landesherr-
„liche Genehmigung hierdurch ertheilen und den anliegenden Sechsten Nachtrag
vu dem Gesellschafts-Statut hiermit bestatigen, indem Wir zugleich bestimmen,
aß die in dem Gesetz über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November
1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich iejenigen über die Ex-
propriation, sowie daß unterm 2. August 1841. von Uns bestätigte Statut der
Gesellschaft (Gesetz-Sammlung für 1841. Seite 233. ff.) und der unterm
11. August 1843. von Uns genehmigte Nachtrag zum Statut (Gesetz-Samm-
lun fer 1843. Seite 310. ff.) auf das gegenwärtige Unternehmen An-
wendung finden sollen. Die auszuführenden einzelnen Linien der Bahn sollen
auf den Vorschlag des Verwaltungs-Raths der Gesellschaft von Unsenn Mi-
nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festgestellt werden.
Die gegenwärtige Genehmieung und Bellchigung ist nebst dem oben ge-
dachten Sechsten Nachtrage zum Gesellschafts-Statut durch die Gesetz-Samm-
lung bekannt zu machen.
Gegeben zu Charlottenburg, den 24. März 1851.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons.
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