Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

53. 
Fuͤr jede Abschrift..................... .................... 
wennder-GegenstanduntersuThalercst-.«»» ........... 4 * 6 S 
54. 
du das Protokoll zum Zwecke einer Arrest-Anlegung auf Mobilien 
— Ansprüche, wenn gegen die Arrest-Anlage opponirt oder 
er Thuͤr verweigert wird, mit Ladung und mit Inbegriff der Ent- 
Dll der Zeugen (Art. 829)9) . ..... . ... . . . . .. 1 Rthlr., 
wenn der Gegenstand unter 50 Thaler ist ..................... . ... 20 Sgr. 
55. 
Das Protokoll uͤber die Beschlag-Anlegung selbst wird wie eine Moͤbel- 
pfaͤndung taxirt. 
56. 
Fuͤr die Erklaͤrung eines Hppotheken-Gläubigers, daß er den nochmaligen 
öffentlichen Verkauf des von seinem Schuldner verdußerten Grundstäck“ ne- 
gehre (Art. 2185. des Civil-Gesetztuchss 
57. 
Für die Abschritt::: . ... 8 Sgr. 
58. 
Für das Protokoll über die Wiederholung der Erlirung eines Schuld- 
ners, daß er seine Güter abtrete, wenn solche auf dem Gemeindehause geschieht 
(Art. 901.) 24 Sgr. 
59. 
Für das Protokoll über die Abführung des Schuldners aus dem Ge- 
fängnisse an einen anderen Ort in den Fällen, wo nolches statthaft ist 
(Ark. 902. 2..)) . . . 1 Rthlr. 10 Sgr. 
60. 
Fuͤr die Aufnahme eines Protestes und fuͤr die Aufnahme einer Inter- 
veniooaoaonr .... 12 Sgr., 
wenn der Betrag des Wechsels untker 50 Thaler iit 10 Sgr. 
Für die Aufnahme eines Protestes mit Nachluchung der Wohnung (All- 
gemeine Deutsche Wechselordnung F. 91. Absatz 0.1)0 0 Sgr., 
wenn der Betrag des Wechsels unter 50 Thaler ist ;3 . . . . .. Sgr. 
Fuͤr eine Inreroemiion, welche mit dem Protest-Akte an demselben Tage 
in derselben MWohmung stattfindet, darf nicht besonders berechnet werden. 
Die Abschrift des Wechsels im Proteste, sowie die Abschrift des Protest- 
Aktes im Wechselprotest-Register, sind in der Tare einbegriffen. 
Jahrgang 1851. C. 3370.) 12 Drit-
	        
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