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Artikel 21.
Unfrankirte Briefe sollen zwar abgesendet werden, jedoch einen Zuschlag
von Einem Silbergroschen oder drei Kreuzern pro Loth zur Portotaxe erhalten.
Fuͤr Briefe mit Frankomarken von geringerem Betrage als das tarif-
mäßige Porto ist nebst dem Erganzungsporto der gleiche Zuschlag vom Empfän=
ger einzuziehen.
Eine Verweigerung der Nachzahlung gilt für eine Verweigerung der
Annahme des Briefes.
Artikel 22.
Für Kreuzbandsendungen, wenn solche außer der Adresse, dem Datum
und der Namensunterschrift nichts Geschriebenes enthalten, wird ohne Unter-
schied der Entfernung nur der gleichmäßige Satz von Einem Kreuzer (vier Sil-
berpfennigen) Dro Loth im Falle der Vorausbezahlung, sonst aber das gewöhn-
liche Briefporto erhoben.
Einschaltungen irgend welcher Art, sie mögen auch nur in Ziffern beste-
hen, oder mitkelst eines Ceenpes u. dgl. bewirkt werden, haben die Austaxirung
der Kreuzbandsendungen mit dem gewöhnlichen Briefporto zur Folge. Hiervon
ausgenommen sind Korrekturbogen. Diese können gegen Erlegung des Kreuz-
bandporto versendet werden, falls dieselben keine anderen Aenderungen und Zu-
sätze enthalten, als die zur Korrektur gehörigen.
Kreuzbandsendungen werden jederzeit als zur Briefpost gehörig behandelt
und taxirt, und dürfen nur bis zum Gewichte von sechszehn Loth angenom-
men werden.
Artikel 23.
Fur Waarenproben und Muster, welche auf eine Art verwahrt
aufgegeben werden, daß die Beschränkung des Inhalts auf diese Gegensiande
leicht ersichtlich isi, wird für je zwei Loth das einfache Briefporto nach der
Entfernung erboben.
Diesen Sendungen darf, wenn vorstehende Ermäßigung zur Anwendung
kommen soll, nur ein ein facher Brief angehängt werden, welcher bei der
Austarirung mit der Waarenprobe oder dem Musier zusammenzuwiegen ist.
Ist der Brief schwerer, so wird die Sendung als gewohnliche Briefpostsen-
dung tarxirk.
Uebrigens werden derlei Sendungen nur bis zu einem Gewichte von
* *s* Lorh als Briefposisendungen nach der vorsiehenden Beslimmung
behandelt.
Wo es die Zollvorschriften fordern, beschränkt sich dieses Gewicht auf
das bezügliche Maximum.
Ar-