Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. « 
Thotn,den..«"............... 185.. 
Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise 
8 
Mit dieser Obligation sind Zins- 
kupons mit gleicher Unterschrift ausgegeben, 
deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Ka- 
pitals mit der Schuldverschreibung erfolgt. 
Schema. 
Zins-Kupon 
zu der 
Thorner Kreis-Obligation 
Liit. A. MÆS. . . .. uͤber .. ... Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieses empfaͤngt in der Zeit vom # o 18.. bie 3 Vus i2 · 
gegen Nückgabe dieses Kupons an halbjährigen Zinsen von der Kreis-Kommu- 
nalkasse in Thorn . . . .. Thaler . . ... Sgr. 
Thorn, den . .ten.. . .. . .. . . . .. 185 
Die ständische Kommission 1 die Chausseebauten im Kreise 
orn. 
——— 
(Nr. 4040.) Pivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga- 
tionen des Graudenzer und des Straßburger Kreises im Betrage von je 
31,000 Rehlr. Vom 23. Juni 1854. 
Wr# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Straßburger Kreises, im Regie- 
rungsbezirk Marienwerder, auf dem Kreistage vom 29. April 1853. und von 
den Kreisfländen des Graudenzer Kreises auf den Kreistagen vom 4. Mai 
1853. und 6. August 1853. beschlossen worden, die zur Vollendung des Baues 
der Graudenz-Straßburger Aktienchaussee erforderlichen Geldmittel im Wege 
einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis- 
stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver- 
sehene, Seitens der Glaubiger unkündbare Kreis-Obligationen zu dem Betrage 
von 31,000 Rehlr. für jeden der beiden Kreise, im Ganzen zum Betrage von 
62,000 Rehlr. aussiellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der 
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit 
des
	        
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