Transport 548 M. 172 □R.
II. Abtheilung.
.................... 79M.80[JR.
Bauernanakzymmit..77-10-i
- -BkaAU-«.951-127
--Kyschienen-1715-87
11 V#
2824 38 =
III. Abtheilung.
Kyschiener Teich (Oomainen=
Fiskus) mit ........ . ...
746 M. 102 □R.
Stadt Soldaumit.. 120 75
866 - 177 =
IV. Abtheilung.
Bauern in Scharnau mit.. 1082 M. 161 DR.
Stadt Soldau mit . . . . . . . . 235 . 83 .
"14318 64
Summa 3358 M. 91 CR.
Die Abtheilungen bringen die Beiträge zu ihren gemeinsamen Bewésse-
rungs-Anlagen und zu den Generalkosten nach dem Verhältniß der Morgenzahl
auf, und jede Abtheilung in sich zu den auf dieselbe verwendeten Spezialkosten,
ebenfalls nach Verhältniß der Morgenzahl.
Die Kosten der Entwässerung werden, insofern die Anlage nur Ein
Grundstück betrifft, von diesem allein getragen; genießen mehrere Prundsüücke
Vortheil daraus, so tragen die Besitzer dieser Grundstücke die Entwässerungs=
kosten gemeinschaftlich nach Maaßgabe des Vortheils, und sind dabei drei
Klassen anzunehmen, von denen
die Klasse I. pro Morgen beiträgt 3 Theile,
- * II. “v - 2 2
- - III. - vb"½ “"ö 1 Theil.
Reklamationen gegen die Höhe der eingeforderten Beiträge werden vom Vor-
stande, und in letzter Instanz vom Schiedsgericht G. 15.) entschieden. Sie
müssen bei Vermeidung der Präklusion spätestens binnen zehn Tagen nach
erfolgter Bekanntmachung beim Schaudirektor angemeldet werden.
Die Zahlung der Beiträge ist zuerst am 1. April 1856. zu leisten und
erfolgt halbjährlich am 1. April und 1. Oktober.
S. 5.
Zur Ausführung der Melioration soll die Sozietät ein Darlehn von
zwan-