Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

331

III.

Liste
über  die  Gestellung  und  Untersuchung  der  gestellpflichtigen  Mannschaften

bei  der  Aushebung  des  Jahres  18..

im  Bezirke  der  Amtshauptmannschaft  N.  JN.

 

Fortlaufende  Nummer.

Vorund


Zunamen.

Religion.

 

Stand

Gewerbe  2c.

 

 

Geburts-—

GS—
d
2  Ort.
S.
□
S

 

Amtshaupt-Ort
  mannschaft,
und  bei  welcher  gie
brigkeit,  vorjährige  Ge-0
  *  stellung  der  nach
*  de  835,  Abs.  2
Aufzeichnung  *
zeschehen.  Zurlcestellen
n  erfolgt  ist.

 

Nummer  der  Ortsliste.

Größe  nach  Zollen.

Körperliche
Beschaffen-Familien-



sonstige
Verhältnisse.


heit.

Nachweisung

auf  die

etwa

angebrachten


Reclamatio-

  2c.

Actorum.


Anmerkungen.

 

 

 

a)  Mannschaften  der  laufenden  Altersclasse,
i

l
b)  auf  Grund  8  10  des  Gesetzes  zur
2c.

c)

4)

 

-

auf

 

auf  Grund  von  8

l

l

i

2c.  2c.

 

 

20.

2.

20.

l

 

ückgestellte  Mannschaften,

2C.

*iei

 

 

 

 

Grund  von  §  35,  Abs.  2  des  Gesetzes  zurückgestellte  Mannschaften,

 

11  des  Gesetzes  zurückgestellte  Mannschaften,

l

 

 

 

 

 

Protocoll-Nr.:
Vor=  und  Zuname:
Geburtsrahr:  18

Geburtsund

Gestellungs--



Größe:  Zoll.

IV.
Visitationszettel.