Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

  
  
  
M 2. 
S. 1. 2 Rthlr. Dieser Kupon wird nach 
C. I. Cea. 10.) 17. dem Allerhöchsten Privfle- 
giun de gültig 
(Erster) Kup on und wenhues. vonn vesen 
zur Geldbetrag nicht bis zum 
. ........ hi. 
Wecdenetstadtsoblcgatcon "«’""" 
uͤber 
Einhundert Thaler Kurant. 
J Isten ..... 18.) 4% 
nhaber dieses empfängt am #sen 13. Vn halbjährigen Zinsen 
der oben benannten Werdener Stadt-Obligation aus der Werdener Kom- 
munal-Kasse zwei Thaler Kurant. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
N. N. N. N. N. N. N. N. 
(XNB. Die Namen des Bürgermeisters und 
der Kommission werden gedruckt.) 
Eingetragen Fol. der Konkrole. 
Der Bürgermeister. Der Kommunal-Empfänger. 
  
  
  
  
(Nr. 4139.) Allerhöchster Erlatz vom 27. November 1854., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vomechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Morscheck über Büllingen, Krinkelt und Rocherath nach der 
Schleiden-Montjoier Bezirksstraße. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Morscheck, im Kreise Malmedy, Regierungsbezirks Aa- 
chen, über Büllingen, Krinkelt und Rocherath nach der Schleiden-Montjoier 
Bezirksstraße genehmig habe, besiimme Ich hierdurch, daß das Expropriations- 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den becheiligten Gemein- 
den gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Steraße 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.